Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
Blutzeuge
im Dritten Reich:
Bundesbruder
Pfarrvikar
Anton Spies
von Bbr. Lambert Klinke
Der
zur UNITAS Ruhrania Münster gehörende Anton Spies wurde am 24. November 1909
in dem kleinen Dorf Heckfeld im badischen Frankenland geboren. Seine Kindheit
und Jugend verlief in geordneten, für einen aus bäuerlicher Familie stammenden
späteren Priester nachgerade typischen Bahnen. Er besuchte zunächst bis zur
siebten Klasse die Volksschule und wurde dann, nachdem ihm ein Geistlicher durch
Privatstunden entsprechend vorbereitet hatte, als Schüler des dortigen Erzbischöflichen
Knabenkonvikts in die Quarta des Tauberbischofsheimer Gymnasiums aufgenommen, wo
er am 29. März 1930 mit befriedigendem Ergebnis die Reifeprüfung
ablegte.
Auch
seine Leistungen im Theologiestudium, im Collegium Borromaeum und schließlich
im Priesterseminar waren eher unterdurchschnittlich, „dabei aber stets fleißig
und von besten Absichten getragen.“ Der Skrutinialbericht des Theologischen
Konviktes bescheinigte ihm Frömmigkeit sowie einen willigen und zugänglichen
Charakter. Die Beurteilung des Erzbischöflichen Priesterseminars empfahl ihn für
„einfache Landposten“ und fügte an, er werde aufgrund seiner Stetigkeit und
Überlegtheit ein solider und würdiger Seelsorger werden. Die Priesterweihe
empfing Anton Spies am 31. März 1935, danach trat er seine erste
Stelle als Vikar in Bühl bei Offenburg an. Es folgten weitere Vikarstätigkeiten
in Lauda, Mudau, Distelhausen, Uissingheim und schließlich im Jahr 1939 in
Ketsch. In der praktischen Seelsorge erwies sich Spies dabei als in jeder
Hinsicht unauffälliger und eifriger Priester; seine Prinzipale sahen in der
Landseelsorge den rechten Ort für ihn, und auch er selbst hatte keine andere
Absichten, als „einfacher“ Landpfarrer zu werden.
Am
4. März 1941 teilte der Ketscher Ortspfarrer Gustav Westermann dem
Erzbischöflichen Ordinariat mit, daß Pfarrvikar Anton Spies am 28. Februar 1941
von der Gendarmerie festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis Mannheim
gebracht worden sei: „Es wird ihm angeblich zur Last gelegt, an Ministranten
unsittliche Handlungen vorgenommen zu haben. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß
den Verhältnissen nach er unschuldig ist, da die Anzeige vom hiesigen Rektor
aus Gehässigkeit gegen uns Geistliche erfolgte.“ In einem weiteren Schreiben
an die kirchlichen Behörden charakterisierte Pfarrer Westermann den
denunzierenden Rektor als höchst gehässigen Kirchengegner, der schon seit
Jahren erfolglos versucht habe, ihn, den Ortsgeistlichen, zur Strecke zu
bringen. Da ihm das bisher nicht gelungen sei, habe er es eben nun beim Vikar
versucht. Danach bekräftigte Westermann noch einmal seine Überzeugung, Spies
sei unschuldig und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage:
„Das möchte ich noch zum Schluß anführen, daß die Beschuldigungen von
sittlich sehr minderwertigen Personen ausgehen, die in enger Freundschaft mit
dem Rektor stehen. Der weitaus größte Teil der Pfarrgemeinde hält Herrn Spies
für unschuldig und kennt den Rektor.“ Eine Frau aus Ketsch, die den Vikar
ebenfalls verteidigte, wurde deswegen belangt, wie aus einer „Meldung
wichtiger staatspolitischer Ereignisse“ aus Berlin vom 6. August 1941
hervorgeht: „Für die Dauer von zehn Tagen wurde von der Stapoleitstelle
Karlsruhe die Ehefrau Sophie M. [...] in Schutzhaft genommen, weil sie die
Behauptung aufgestellt hatte, daß die in dem Verfahren gegen den katholischen
Kaplan Spies, [...] vernommenen Zeugen falsche Aussagen gemacht haben.“
Alle
Bemühungen von Pfarrer Westermann, dem Erzbischöflichen Ordinariat und des mit
der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes waren vergeblich, da das Gericht
den Aussagen der etwa elf Jahre alten Schüler mehr Glauben schenkte als Anton
Spies. Eine Rolle dürfte auch gespielt haben, daß Spies nicht einfach rundweg
alles abstritt, sondern zugestand, „es könne durchaus vorgekommen sein“, daß
er „hin und wieder einen der Knaben berührt habe - doch allenfalls
versehentlich und ohne jegliche unsittliche Absicht.“ Daraufhin wurde
Bundesbruder Anton Spies nach damals angewandten „Recht“ zu zwei Jahren
Zuchthausstrafe verurteilt, woran weder die eingelegte Revision noch der
Versuch, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu bringen, etwas ändern konnten.
Anton Spies verbüßte die Strafe teils im Zuchthaus, teils wurde er beim
Autobahnbau eingesetzt. Bald nach der Verurteilung, die, so sah es nach außen
hin aus, Spies' Schuld zweifelsfrei erwiesen hatte, setzte auch das Freiburger
Ordinariat ein Verfahren gegen ihn in Gang, was die seelischen Leiden des sich
als unschuldig ansehenden weiter verschlimmerte.
Als
am 2. August 1943 die Strafzeit abgelaufen war, wurde Anton Spies jedoch
nicht freigelassen, sondern von der Gestapo in „Schutzhaft“ gehalten. Um
dieser zu entgehen, meldete sich Spies in dieser Zeit freiwillig zur Wehrmacht,
Erzbischof Conrad Gröber versuchte zu erreichen, daß man ihn in eine Anstalt
der Erzdiözese Freiburg überstellte, wo er beaufsichtigt und in der
Landwirtschaft verwendet werden würde. Doch weder Spies' eigene noch die Bemühungen
seines Erzbischofes hatten Erfolg, stattdessen wurde er am 13. September 1943
in das KZ Dachau eingeliefert. Wenige Wochen, bevor er von den Amerikanern
befreit worden wäre, erkrankte Bundesbruder Anton Spies an Flecktyphus. Er
verstarb am 19. April 1945 und wurde in einem Massengrab beigesetzt. Anton
Spies beharrte stets darauf, unschuldig zu sein. In einem letzten Brief an seine
Mutter schrieb er: „Und wenn ich zeitlebens im Kerker schmachten muß, werde
ich meine Unterschrift nie hergeben zur Beglaubigung einer Tat, die ich nie
begangen.“ Auch viele Menschen, die ihn näher gekannt hatten, darunter
seine geistlichen Dachauer Mithäftlinge und jener Lehrer aus Ketsch, der schon
beim Gerichtsverfahren zu Spies' Gunsten ausgesagt hatte, blieben fest und
unerschütterlich der Ansicht, er sei zu Unrecht verurteilt worden. Nach Ende
des Zweiten Weltkrieges wurden in einem Spruchkammerverfahren gegen seinen
damaligen Ankläger, den nationalsozialistisch eingestellten Rektor, gravierende
Widersprüche in den gegen Spies gerichteten Aussagen der Schüler festgestellt.
Ebenso gaben mehrere der seinerzeit vernommenen Schüler an, vom Rektor dazu
angestiftet worden zu sein, die Unwahrheit zu sagen. Von seinen Verwandten
vorgenommene erneute Versuche, in einem Wiederaufnahmeverfahren Spies' Unschuld
zu beweisen und ihn hierdurch rehabilitieren zu lassen, scheiterten daran, daß
einige der Zeugen auf ihren Vorwürfen beharrten und dem Rechtsanwalt wie dem
Erzbischöflichen Ordinariat die Durchführung eines solchen Verfahrens
angesichts des ungewissen Ausgangs wenig ratsam erschien. Auch die von Anton
Spies seinerzeit gewählte, aus Sicht des Rechtsanwaltes wenig glückliche
Verteidigungsstrategie, die bei einem neuerlichen Prozeß sicherlich wieder eine
Rolle gespielt hätte, wirkte sich noch über Spies' Tod hinaus negativ für ihn
aus, ebenso wie das förmlich nie abgeschlossene oder niedergeschlagene
kirchliche Strafverfahren. So ist die Ehre des im KZ Dachau zum Blutzeugen
gewordenen Bundesbruders Anton Spies bis heute nicht formaljuristisch
wiederhergestellt; vielmehr bleibt er „offiziell“ ein rechtskräftig
verurteilter Sittlichkeitsverbrecher. An der Tatsache, daß seine Anklage, seine
Verurteilung und letztlich sein Tod ein fanatischer Priesterhasser verschuldet
hat, daß Anton Spies also für seinen Beruf und seinen Glauben zum Martyrer
geworden ist, ändert sich nichts dadurch, daß seine Unschuld wohl niemals mehr
von einem irdischen Gericht wird bewiesen werden können.
Literatur:
H. Ginter, Necrologium Friburgense 1941-1945. Verzeichnis der in den Jahren
1941 bis 1945 verstorbenen Priester der Erzdiözese Freiburg, in: FDA 70 (1950)
19-258; C. Schmider, Pfarrvikar Anton Spies, in: H. Moll (Hrsg.), Zeugen für
Christus. Bd. 1 (Paderborn u.a. 1999) 219-221 und R. Zahlten, Die
Ermordeten. Die Gedenktafel der Erzdiözese Freiburg für die verfolgten
Priester (1933 bis 1945) in „Maria Lindenberg“, nahe St. Peter / Schwarzwald
(Vöhrenbach 1998).
Aus: unitas 200/1