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Wissenschaftlicher Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND

+ + + EUROPA - UNSERE HEIMAT. + + + SPECIAL ZUR ZUKUNFT UNSERES KONTINENTS + + +

 

 

Der Europäische Kartellverband Christlicher Studentenverbände (EKV)  
zur Debatte um die Zukunft Europas und um eine Europäische Verfassung 

„Es ist uns, dem Europäischen Kartellverband Christlicher Studentenverbände (EKV), als einem Zusammenschluss christlicher Studenten und Akademiker aus ganz Europa ein tiefes Bedürfnis, einen Beitrag zur Diskussion um die Zukunft Europas zu leisten, an deren Ende auch nach unserem Wunsch eine Verfassung für die Europäische Union stehen wird. Deshalb nehmen wir den Entwurf für die Artikel 1-1 6, der am 7. Februar 2003 vom Konventspräsidium vorgelegt wurde, zum Anlass für folgende Anmerkungen:

1. Wir begrüßen, dass sich im Konvent zur Zukunft Europas eine Mehrheit abzeichnet, um die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in eine zukünftige Verfassung zu integrieren. Ein solcher Schritt unterstreicht die Eigenschaft der EU als Werte- und Grundrechtsgemeinschaft und gibt der Charta den verbindlichen Rechtscharakter, der ihr zwar gebührt, aber bislang noch nicht zugestanden wurde. Wir plädieren weiterhin dafür, die Bedeutung der Charta dadurch kenntlich zu machen, dass sie der Verfassung nicht nur als Protokoll angefügt wird, sondern eine herausragende Stellung innerhalb der Konstitution erhält.

2. Als christliche und in den Kirchen verwurzelte Studenten regen wir an, in Artikel 9 Abs. 6 hinzuzufügen, dass die Europäische Union auch das national geregelte Verhältnis von Staat und Kirche achtet, wie es bislang in der Erklärung Nr. 11 zum Amsterdamer Vertrag zum Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften geregelt ist. Wir verweisen dabei auf diverse Änderungsvorschläge zum Entwurf der ersten Verfassungsartikel, die die Aufnahme der Achtung des nationalen Staat-Kirche-Verhältnisses vorschlagen. Namentlich unterstützen wir die Vorschläge der EVP-Konventsfraktion zu Art. 1 und 9.

3. Die Werte der Europäischen Union, wie sie u.a. in Art. 2 des Entwurfes festgelegt sind, haben viele verschiedene Quellen. Ein bedeutender Ursprung dieser Werte ist die christliche Prägung unseres Kontinents. Wir begrüßen insofern die Äußerungen des Konventspräsidenten, das religiöse Erbe in der Verfassungspräambel anerkennen zu wollen.

Diese Anerkennung des religiösen Erbes, vornehmlich das Erbe des Christentums, erscheint uns als Quelle unserer europäischen Werte als unumgänglich. Gleichzeitig ist die Anerkennung einer solchen Tatsache kein Ersatz für einen Gottesbezug in einer Europäischen Verfassung. Ein Gottesbezug ist nämlich eine Wertentscheidung: Er erinnert zum einen an die Begrenztheit des Menschen, wie sie sich in den bioethischen Debatten derzeit immer wieder aufzeigt. Ein Transzendenzbezug verweist zum anderen aber auch auf höhere Verantwortungszusammenhänge des Menschen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat dies in der geradezu sprichwörtlichen Formulierung der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ klargemacht.

Für eine europäische Verfassung befürworten wir deshalb eine Formulierung, die sich an einen Vorschlag des Europabeauftragten der Österreichischen Bischofskonferenz, Prof. Franz Eckert, anlehnt: „... in Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht; eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas; im Bewusstsein der menschlichen Verantwortung vor Gott und ebenso im Bewusstsein anderer Quellen menschlicher Verantwortung...“

Eine echte Gleichberechtigung aller Gläubigen und Nichtgläubigen wird gerade erst in einer solchen Formulierung durchgesetzt, die sich sowohl an Gläubige wendet als auch diejenigen, die unsere allgemeingültigen Werte und die Verantwortung des Menschen aus anderen Quellen ableiten.

Die Ablehnung eines Gottesbezuges entspringt dagegen einer falsch verstandenen Neutralität: Werteneutralität meint nämlich nicht Wertefreiheit oder gar Werteblindheit. Sie lässt vielmehr den Spielraum, Werte zu deuten. Die Existenz und die Entwicklung der Gesellschaft und des Staates bedarf aber der Werte. Das Diktum Ernst Wolfgang Böckenfördes, der Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, gilt nämlich nicht nur für den Nationalstaat, sondern auch für eine Europäische Union mit vielfältigen Staatsqualitäten. Wenn sich die Werte, auf denen die Union gründet, nicht nur aus den staatlichen Elementen der Demokratie und des Rechtsstaats zusammensetzen, sondern umfassende gesellschaftliche und einende Grundwerte Europas darstellen sollen, dann müssen auch Gott und die Religion als Quelle und Grundlage der Werte genannt werden.

4. Für die zukünftige Struktur der europäischen Institutionen stellen für uns die Begriffe Demokratisierung und Integration die Leitmotive dar. Konkret bedeutet dies die Stärkung des direkt demokratisch legitimierten Parlamentes einerseits und der Position der Europäischen Kommission andererseits. Einem solchen Konzept ist die Einführung einer europäischen Doppelspitze abträglich, wie sie z.B. der deutschfranzösische Vorschlag vom 15. Januar 2003 vorsieht. Anstatt die Verantwortlichkeiten zu verwischen, befürworten wir eine klare Struktur und Verantwortung, in der die Kommission, ihr vom Europäischen Parlament gewählter Präsident sowie das Parlament eine stärkere Stellung gegenüber dem Rat der Europäischen Union erhält.

Es wäre zudem notwendig, im Bereich der Entscheidungsverfahren völlig von der Notwendigkeit der Einstimmigkeit abzukommen und auch in den verbliebenen Bereichen zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen. Nur so wird es möglich sein, dass auch eine erweiterte Union zu einem großen Erfolg werden kann. Denn letztlich geht es bei der Erarbeitung der Europäischen Verfassung um eine Stärkung der Europäischen Union und um ihre Erweiterungsfähigkeit. Beide Ziele, Vertiefung und Erweiterung, möchten wir als christliche Studenten und Akademiker in West- und Osteuropa mit voller Kraft unterstützen.“

Wien / München, den 10. März 2003

Johannes Eitzinger, Präsident des EKV  
Matthias Belafi, Vizepräsident des EKV
 

 

EKV ist e.V.

Seit dem 11. Februar 2003 ist der EKV als „Europäischer Kartellverband christlicher Studentenverbände eingetragener Verein (EKV e.V.)“. Mit der notariellen Beurkundung in Aachen Schritt endeten zwei überaus schwierige Jahre für den EKV, berichtet das ehemalige Vorstandsmitglied Bbr. Dr. Michael Rauterkus (UNITAS Winfridia Münster). Eine Vielzahl von Beratungen der Mitgliedsverbände und eine außerordentliche Kartellvollversammlung (KVV) waren notwendig, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die neue Satzung war auf der KVV auf dem Haus der UNITAS-Salia in Bonn am 16. März 2002 beschlossen worden, doch dauerte es noch mehrere Monate, bis die letzten formalen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten. Inzwischen ist der EKV e.V. in Deutschland auch als gemeinnützig anerkannt worden. In Österreich sind die entsprechenden Bemühungen noch nicht abgeschlossen.

Durch die Eintragung als e.V. ist nun eine Rechtspersönlichkeit geschaffen worden, die Gelder bei der Europäischen Union beantragen kann. Spenden von Unternehmen sind für diese für diese steuerlich abzugsfähig. Der EKV e.V. widmet sich insbesondere dem europäischen Studentenaustausch und organisiert in diesem Zusammenhang eine Reihe hochkarätiger Veranstaltungen.  

Aktiv in 11 europäischen Staaten  
Europäischer Kartellverband

Der Europäische Kartellverband (EKV) ist im Jahr 1975 als Zusammenschluss christlicher Studentenverbände gegründet worden und zählt heute 16 Mitgliedsverbände sowie die Kurie der verbandsfreien Studentenverbindungen aus insgesamt elf europäischen Staaten. Somit sind etwa 120.000 Akademikerinnen, Akademiker und Studierende Mitglieder von rund 660 Verbindungen im EKV.

Auf der soliden Grundlage einer christlichen Wertebasis sehen sich die Mitglieder unserer Studentenverbindungen als heimatverbundene, die Integration Europas bejahende und fördernde Christen an, die im Sinne einer lebenslangen Freundschaft miteinander die Zukunft in Kirche und Gesellschaft gestalten wollen. Mehr unter http://ekvnet.org

 

Erster Besuch in der UNITAS-Zentrale  

Textfeld:  
oben: Setzten Ihr Unterschrift unter die Gründungsurkunde des EKV e.V.: Matthias Belafi (EKVxx, KV, links), Johannes Eitzinger (EKVx, ÖCV, 2. v. r.) und Devid Krull, UNITAS Winfridia zu Münster (EKVxx, rechts).
unten: Beim intensiven Gespräch in der Verbandsgeschäftsstelle: Bbr. Dieter Krüll und Bbr. Dr. Michael Rauterkus mit EKV-Präsident Johannes Eitzinger (v. l.).

 
Unmittelbar nach der erfolgreichen Eintragung des neuen Vereins besuchten EKV-Präsident Johannes Eitzinger und Bbr. Dr. Michael Rauterkus, bis 2002 EKV-Vizepräsident, die UNITAS-Verbandsgeschäftsstelle in Neuss. Bei der knapp zweistündigen Unterredung mit Verbandsgeschäftsführer Bbr. Dieter Krüll stand nicht nur das gegenseitige persönliche Kennenlernen auf dem Programm. Es wurde eine Vielzahl von Themen diskutiert, insbesondere die Organisation der künftigen Zusammenarbeit. Herausgestellt wurde unter anderem die Notwendigkeit, auch in der UNITAS die Seminar- und Weiterbildungsprogramme des EKVs bekannter zu machen. Fahrten nach Brüssel, Leuven oder Wien machen etwa mit den europäischen Institutionen vertraut. Auch auf Ebene der Studentenkorporationen lasse sich die Vermittlung des europäischen Gedankens somit entscheidend fördern. Der EKV e.V. eröffnet hier neue Wege zur finanziellen Förderung.

Für weitere persönliche Gespräche wird EKV-Präsident Johannes Eitzinger den Unitariern gerne in Mannheim zur Verfügung stehen, wenn er als Gast an der 126. Generalversammlung teilnimmt.