Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
Der
Europäische Kartellverband Christlicher Studentenverbände (EKV)
zur Debatte um die Zukunft Europas und um eine Europäische Verfassung
„Es
ist uns, dem Europäischen Kartellverband Christlicher Studentenverbände (EKV),
als einem Zusammenschluss christlicher Studenten und Akademiker aus ganz Europa
ein tiefes Bedürfnis, einen Beitrag zur Diskussion um die Zukunft Europas zu
leisten, an deren Ende auch nach unserem Wunsch eine Verfassung für die Europäische
Union stehen wird. Deshalb nehmen wir den Entwurf für die Artikel 1-1 6, der am
7. Februar 2003 vom Konventspräsidium vorgelegt wurde, zum Anlass für folgende
Anmerkungen:
1.
Wir begrüßen, dass sich im Konvent zur Zukunft Europas eine Mehrheit
abzeichnet, um die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in eine zukünftige
Verfassung zu integrieren. Ein solcher Schritt unterstreicht die Eigenschaft der
EU als Werte- und Grundrechtsgemeinschaft und gibt der Charta den verbindlichen
Rechtscharakter, der ihr zwar gebührt, aber bislang noch nicht zugestanden
wurde. Wir plädieren weiterhin dafür, die Bedeutung der Charta dadurch
kenntlich zu machen, dass sie der Verfassung nicht nur als Protokoll angefügt
wird, sondern eine herausragende Stellung innerhalb der Konstitution erhält.
2.
Als christliche und in den Kirchen verwurzelte Studenten regen wir an, in
Artikel 9 Abs. 6 hinzuzufügen, dass die Europäische Union auch das national
geregelte Verhältnis von Staat und Kirche achtet, wie es bislang in der Erklärung
Nr. 11 zum Amsterdamer Vertrag zum Status der Kirchen und weltanschaulichen
Gemeinschaften geregelt ist. Wir verweisen dabei auf diverse Änderungsvorschläge
zum Entwurf der ersten Verfassungsartikel, die die Aufnahme der Achtung des
nationalen Staat-Kirche-Verhältnisses vorschlagen. Namentlich unterstützen wir
die Vorschläge der EVP-Konventsfraktion zu Art. 1 und 9.
3.
Die Werte der Europäischen Union, wie sie u.a. in Art. 2 des Entwurfes
festgelegt sind, haben viele verschiedene Quellen. Ein bedeutender Ursprung
dieser Werte ist die christliche Prägung unseres Kontinents. Wir begrüßen
insofern die Äußerungen des Konventspräsidenten, das religiöse Erbe in der
Verfassungspräambel anerkennen zu wollen.
Diese
Anerkennung des religiösen Erbes, vornehmlich das Erbe des Christentums,
erscheint uns als Quelle unserer europäischen Werte als unumgänglich.
Gleichzeitig ist die Anerkennung einer solchen Tatsache kein Ersatz für einen
Gottesbezug in einer Europäischen Verfassung. Ein Gottesbezug ist nämlich eine
Wertentscheidung: Er erinnert zum einen an die Begrenztheit des Menschen, wie
sie sich in den bioethischen Debatten derzeit immer wieder aufzeigt. Ein
Transzendenzbezug verweist zum anderen aber auch auf höhere
Verantwortungszusammenhänge des Menschen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland hat dies in der geradezu sprichwörtlichen Formulierung der
„Verantwortung vor Gott und den Menschen“ klargemacht.
Für
eine europäische Verfassung befürworten wir deshalb eine Formulierung, die
sich an einen Vorschlag des Europabeauftragten der Österreichischen
Bischofskonferenz, Prof. Franz Eckert, anlehnt: „... in Erkenntnis der Grenzen
menschlicher Macht; eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen
Erbes Europas; im Bewusstsein der menschlichen Verantwortung vor Gott und ebenso
im Bewusstsein anderer Quellen menschlicher Verantwortung...“
Eine
echte Gleichberechtigung aller Gläubigen und Nichtgläubigen wird gerade erst
in einer solchen Formulierung durchgesetzt, die sich sowohl an Gläubige wendet
als auch diejenigen, die unsere allgemeingültigen Werte und die Verantwortung
des Menschen aus anderen Quellen ableiten.
Die
Ablehnung eines Gottesbezuges entspringt dagegen einer falsch verstandenen
Neutralität: Werteneutralität meint nämlich nicht Wertefreiheit oder gar
Werteblindheit. Sie lässt vielmehr den Spielraum, Werte zu deuten. Die Existenz
und die Entwicklung der Gesellschaft und des Staates bedarf aber der Werte. Das
Diktum Ernst Wolfgang Böckenfördes, der Staat lebe von Voraussetzungen, die er
selbst nicht schaffen kann, gilt nämlich nicht nur für den Nationalstaat,
sondern auch für eine Europäische Union mit vielfältigen Staatsqualitäten.
Wenn sich die Werte, auf denen die Union gründet, nicht nur aus den staatlichen
Elementen der Demokratie und des Rechtsstaats zusammensetzen, sondern umfassende
gesellschaftliche und einende Grundwerte Europas darstellen sollen, dann müssen
auch Gott und die Religion als Quelle und Grundlage der Werte genannt werden.
4.
Für die zukünftige Struktur der europäischen Institutionen stellen für uns
die Begriffe Demokratisierung und Integration die Leitmotive dar. Konkret
bedeutet dies die Stärkung des direkt demokratisch legitimierten Parlamentes
einerseits und der Position der Europäischen Kommission andererseits. Einem
solchen Konzept ist die Einführung einer europäischen Doppelspitze abträglich,
wie sie z.B. der deutschfranzösische Vorschlag vom 15. Januar 2003 vorsieht.
Anstatt die Verantwortlichkeiten zu verwischen, befürworten wir eine klare
Struktur und Verantwortung, in der die Kommission, ihr vom Europäischen
Parlament gewählter Präsident sowie das Parlament eine stärkere Stellung
gegenüber dem Rat der Europäischen Union erhält.
Es
wäre zudem notwendig, im Bereich der Entscheidungsverfahren völlig von der
Notwendigkeit der Einstimmigkeit abzukommen und auch in den verbliebenen
Bereichen zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen. Nur so wird es möglich sein,
dass auch eine erweiterte Union zu einem großen Erfolg werden kann. Denn
letztlich geht es bei der Erarbeitung der Europäischen Verfassung um eine Stärkung
der Europäischen Union und um ihre Erweiterungsfähigkeit. Beide Ziele,
Vertiefung und Erweiterung, möchten wir als christliche Studenten und
Akademiker in West- und Osteuropa mit voller Kraft unterstützen.“
Wien
/ München, den 10. März 2003
Johannes
Eitzinger, Präsident des EKV
Matthias Belafi, Vizepräsident des EKV
EKV
ist e.V.
Seit dem 11. Februar
2003 ist der EKV als „Europäischer Kartellverband christlicher
Studentenverbände eingetragener Verein (EKV e.V.)“. Mit der notariellen
Beurkundung in Aachen Schritt endeten zwei überaus schwierige Jahre für den
EKV, berichtet das ehemalige Vorstandsmitglied Bbr. Dr. Michael Rauterkus
(UNITAS Winfridia Münster). Eine Vielzahl von Beratungen der Mitgliedsverbände
und eine außerordentliche Kartellvollversammlung (KVV) waren notwendig, um
die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die neue Satzung war auf der KVV
auf dem Haus der UNITAS-Salia in Bonn am 16. März 2002 beschlossen worden,
doch dauerte es noch mehrere Monate, bis die letzten formalen Hindernisse aus
dem Weg geräumt werden konnten. Inzwischen ist der EKV e.V. in Deutschland
auch als gemeinnützig anerkannt worden. In Österreich sind die
entsprechenden Bemühungen noch nicht abgeschlossen.
Durch die Eintragung als
e.V. ist nun eine Rechtspersönlichkeit geschaffen worden, die Gelder bei der
Europäischen Union beantragen kann. Spenden von Unternehmen sind für diese für
diese steuerlich abzugsfähig. Der EKV e.V. widmet sich insbesondere dem europäischen
Studentenaustausch und organisiert in diesem Zusammenhang eine Reihe hochkarätiger
Veranstaltungen.
Aktiv in
11 europäischen Staaten
Europäischer
Kartellverband
Der Europäische Kartellverband (EKV) ist im Jahr 1975
als Zusammenschluss christlicher Studentenverbände gegründet worden und zählt
heute 16 Mitgliedsverbände sowie die Kurie der verbandsfreien
Studentenverbindungen aus insgesamt elf europäischen Staaten. Somit sind
etwa 120.000 Akademikerinnen, Akademiker und Studierende Mitglieder von rund
660 Verbindungen im EKV.
Auf der soliden Grundlage einer christlichen Wertebasis
sehen sich die Mitglieder unserer Studentenverbindungen als
heimatverbundene, die Integration Europas bejahende und fördernde Christen
an, die im Sinne einer lebenslangen Freundschaft miteinander die Zukunft in
Kirche und Gesellschaft gestalten wollen. Mehr
unter http://ekvnet.org
Erster
Besuch in der
UNITAS-Zentrale
Unmittelbar nach der
erfolgreichen Eintragung des neuen Vereins besuchten EKV-Präsident Johannes
Eitzinger und Bbr. Dr. Michael Rauterkus, bis 2002 EKV-Vizepräsident, die
UNITAS-Verbandsgeschäftsstelle in Neuss. Bei der knapp zweistündigen
Unterredung mit Verbandsgeschäftsführer Bbr. Dieter Krüll stand nicht nur
das gegenseitige persönliche Kennenlernen auf dem Programm. Es wurde eine
Vielzahl von Themen diskutiert, insbesondere die Organisation der künftigen
Zusammenarbeit. Herausgestellt wurde unter anderem die Notwendigkeit, auch in
der UNITAS die Seminar- und Weiterbildungsprogramme des EKVs bekannter zu
machen. Fahrten nach Brüssel, Leuven oder Wien machen etwa mit den europäischen
Institutionen vertraut. Auch auf Ebene der Studentenkorporationen lasse sich
die Vermittlung des europäischen Gedankens somit entscheidend fördern. Der
EKV e.V. eröffnet hier neue Wege zur finanziellen Förderung.
Für weitere persönliche
Gespräche wird EKV-Präsident Johannes Eitzinger den Unitariern gerne in
Mannheim zur Verfügung stehen, wenn er als Gast an der 126.
Generalversammlung teilnimmt.