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Der Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag: 
Prüfstein der europäischen Demokratie

REZENSION VON TOBIAS TEUSCHER

Joseph H. H. Weiler: „Ein christliches Europa“, mit einem Vorw. v. Ernst-Wolfgang Böckenförde. 165 S., Pustet-Verlag Salzburg, Euro 9,90165 S., ISBN: 3-7025-0493-1

Die Weigerung des Europäischen Konvents, einen expliziten Bezug auf das christliche Erbe Europas oder den Gottesbegriff in die Präambel des zukünftigen EU-Verfassungsvertrages einzuschreiben, kennzeichnet einen wichtigen Moment im europäischen Integrationsprozess und offenbart in mehrfacher Hinsicht ein bemerkenswertes Paradox. Die Europäische Union akzeptiert als gleichwertige Mitgliedsstaaten sowohl Frankreich und Italien als auch Irland, Dänemark, Spanien oder Polen, aber die Anerkennung nationaler Traditionen ist längst nicht gleichwertig. Ausgerechnet in jenem Teil der Welt, der als „christliche Zivilisation“ beschrieben wird, ist die Vokabel „Christentum“ aus dem politischen Wortschatz der Union verbannt, obwohl kein Analyst ernsthaft bestreitet, dass der europäische Integrationsprozess seit 1945 ohne die christliche Überzeugung seiner Protagonisten unmöglich gewesen wäre.

Der eigentliche Verdienst der „christlichen Zivilisation“ Europas besteht heute darin, die Türen zu einer „post-christlichen“ Zivilisation auf dem kleinen Kontinent geöffnet zu haben. Es stellt sich die Frage, wie das „post“ definiert werden kann. Eine erste Annäherung bieten die Diskussionen um die Einschreibung des Gottesbegriffs in den EU-Verfassungsvertrag. Sie sind vom selbstauferlegten Schweigen der Christen Europas geprägt, welche heute eine Elite mit gewisser Ausstrahlung, aber ohne gesellschaftliche Prägekraft bilden. Ihre abwesende Stimme ermöglicht es den Beamten und Volksvertretern des Konvents zur Zukunft Europas, den Beitrag des Christentums im europäischen Integrationsprozess in Frage zu stellen und sogar auf die Rechtfertigung einer solchen Bezugnahme im Verfassungsvertrag zu verlangen. Beide Aspekte sind das Ergebnis einer delikaten politischen Strategie, denen selbst politisch engagierte Christen in Europa nicht gewachsen sind. Somit ist die europäische Verfassungsdebatte nicht nur konstituierendes Element des neuen Europas, sondern reflektiert darüber hinaus die zeitgenössische europäischen Identität: Europa verleugnet sich selbst durch die Ignoranz seiner christlichen Wurzeln und die Verneinung des grundsätzlichen Beitrags des Christentums zum europäischen Integrationsprozess. Auch widerspricht das post-christliche Europa damit seinem Verfassungsleitspruch „In Vielfalt geeint“, noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt. Gehört der Christianismus nicht zur Vielfalt Europas?

Das christliche Ghetto ist selbst verschuldet

Der Frage geht der New Yorker Europawissenschaftler Joseph H. H. Weiler in seiner Streitschrift „Ein christliches Europa“ nach, die in deutscher Sprache pünktlich zur Osterweiterung der EU im Salzburger Pustet-Verlag erschienen ist. Weiler gilt als ein ausgewiesener Fachmann im Europarecht, er ist Jean-Monnet-Direktor an der New York School of Law, Professor am Europäischen Universitätsinstitut in Florenz und am Europa-Kolleg in Brügge, und sein Name wird immer wieder als möglicher zukünftiger Rektor der Havard Law School genannt. Weiler ist Sohn eines Rabbiners, praktizierender Jude, mit der europäischen Kultur ebenso vertraut wie mit der amerikanischen, Vater von fünf jüngeren Kindern und stolz es zu sein. Wenn ein amerikanischer Jude über die christlichen Wurzeln Europas nachdenkt, dann bedient er sich einer bescheidenen aber effektiven Methode: Er übt sich im Handwerkszeug des Verfassungsrechtlers und durchforstet die Grundgesetze der EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Einschreibung des Gottesbegriffes. Das Ergebnis ist nicht etwa eine Zitatesammlung, sondern eine wohltemperierte und notwendige Kritik am aktuellen Entwurf des Verfassungsvertrages, die teilweise über den Aspekt des „christlichen Europas“ hinausgeht. Zum methodischen Rüstzeug für Weilers „Erkundungsgängen“, so der Untertitel des Buches, gehören neben den Verfassungen auch die Enzykliken der katholischen Kirche, denn für den Autor symbolisiert kein anderes Instrument so eindrücklich das kompromisslose Eintreten für den eigenen Wahrheitsanspruch, bei gleichzeitig vollen Respekt vor der Freiheit des Andersdenkenden.

Weiler stellt seinen Erkundungsgängen durch das christliche Europa eine bemerkenswerte These voran: Der Transzendenzbezug oder der Hinweis auf das christliche Erbe ist nicht nur verfassungsrechtlich akzeptabel, sondern unverzichtbar. Aber das Christentum Europas hat sich durch sein selbst auferlegtes Schweigen selbst in ein Ghetto eingesperrt.

Die Mauern dieses Ghettos, oder, weniger problematisch formuliert, die Elemente jener Christophobie, bestehen vor allem aus soziologischen, psychologischen und emotionalen Motiven. Das Schweigen über die Religion ernährt sich zunächst aus einem Schuldgefühl im Zusammenhang mit dem Holocaust, verstärkt durch das tendenziöse Werk „Der Stellvertreter“ (1963) von Rolf Hochhuth; ebenso bestimmen heute vielfach Politiker das öffentliche Bewusstsein, wie Joschka Fischer oder Jack Straw, Joëlle Miquet oder Daniel Cohn-Bendit, die seit ihrer Jugendzeit Opposition gegen das Establishment betreiben – und damit auch gegen die katholische Kirche. Viele Menschen einer bestimmten Generation glaubten wirklich an die Vorzüge des Kommunismus. Ihre Enttäuschung über den Niedergang des Sowjetreichs ist um so herber, weil der Gegenspieler (und Gewinner) personifiziert werden kann. Der „christliche Triumphalismus“ wirkt sich hier nachteilig aus. In vielen westeuropäischen Ländern gingen zudem die dem Christentum nahestehenden Mitte-Rechts-Parteien nach der Sonntagsmesse auf Stimmenfang, mit den linken Parteien als Feindbild. Daher gilt heute in der Wahrnehmung von ganzen Bevölkerungsschichten die katholische Kirche als eine politische Kraft, gegen die man ganz einfach Opposition zu machen hat. Emotionale Motive, denn der Papst füllt weltweit ganze Fußballstadien mit begeisterten und glücklichen Menschen, obwohl die Lehre der katholischen Kirche und ihr Umgang mit kontroversen Themen längst nicht international unumstritten ist. Zu diesem Register gehört auch eine sozio-kulturelle Prämisse, die jedem Abiturienten kritiklos beigebracht wird und die fest im kollektiven Bewusstsein verankert ist: Der soziale und wissenschaftliche Fortschritt, den die französischen Revolution angeblich herbeiführte, war nur durch die Opposition zur katholischen Kirch möglich. Bleibt schlussendlich die private Religionserfahrung. Das Bild einer modernen Kirche, wie es sich heute den jungen Erwachsenen darstellt, ist unserer Elterngeneration fremd. Für sie gehörte der Klerus zur etablierten Gesellschaft, man musste sich einem Kanon von auferlegten, aber nicht verinnerlichten Pflichten beugen. Diese Elemente begründen heute jene Antipathie, die die äußeren Mauern des christlichen Ghettos bildet.

Empirische Befunde

Was würden Touristen berichten, die zum ersten Mal nach Europa kämen? Sie würden nicht nur die Wunder des europäischen Binnenmarktes beschreiben, sondern auch die Bedeutung des Christentums im öffentlichen Raum: kein Dorf ohne Friedhof, dessen Gräber ein Kreuz ehrt, in immer gleicher Form, unwandelbar in der Zeit, wenn auch mit sprachlich verschiedenen Einschreibungen; kein Dorf ab einer bestimmten Größe, wo nicht die Kirche den Mittelpunkt bildet. Dies spiegelt sich auch in den Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten wider, in ihrer manchmal schwer zu fassenden Funktion, jene Werte, Ideale und Symbole festzuhalten und wiederzugeben, die in einer Gesellschaft geteilt werden. Oft wird eine Präambel vorangesetzt, um in feierlicher Weise ebendiese Aspekte zu unterstreichen. Das gilt auch für den EU-Verfassungsvertrag. Der aktuelle Hinweis auf die griechischen Wurzeln der europäischen Zivilisation und der explizite Bezug auf die „Überlieferungen“ Europas und die „Werte, die in seinem Erbe weiter lebendig sind“ demonstriert den Willen, gewissenhaft das Telos und das Ethos der europäischen Integration über die ökonomischen Aspekte des Binnenmarktes hinaus zu definieren und in der europäischen Geschichte zu verankern. Hier den Gottesbezug einzufügen wäre eine einfache, ideologiefreie Bezugnahme auf eine antike Wirklichkeit. Der Ausschluss hingegen, still und heimlich, ist ideologisch begründet. Darin zeigt sich eine von vielen Armseligkeiten des Verfassungsvertrags: die großartige Begegnung zwischen Christentum und europäischer Integration wird reduziert auf ein Wort, eingefügt zwischen Hellas und Humanismus.

Dabei ist der empirische Befund eindeutig. Die überwiegende Zahl von Mitgliedsstaaten verdeutlicht, dass der zweihundertjährige Reifeprozess seit der Französischen Revolution Früchte trug, dass sich das Staatsverständnis gewandelt hat und erst recht das der Kirche, dass die Demokratie keine Angst vor der Religion und die Kirche keine Angst mehr vor dem Staat haben muss. Deutschland kennt einen allgemeinen Gottesbezug, und Irlands Verfassung, ebenfalls aus historischer Erfahrung, ist als Maximalvariante sehr explizit: „Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit von der alle Autorität kommt und auf die, als unserem letzten Ziel, alle Handlungen sowohl der Menschen wie der Staaten ausgerichtet sein müssen, erkennen Wir, das Volk von Irland, in Demut alle unsere Verpflichtungen gegenüber unserem göttlichen Herrn, Jesus Christus, der unseren Vätern durch Jahrhunderte der Heimsuchung hindurch beigestanden hat.“ Auch das Belgische Königreich ist Bestandteil der europäischen Verfassungstradition, und am Staatsfeiertag hissen die Kirchen im ganzen Land die Staatsfarben und die Gemeinde singt nach dem Segen feierlich die Brabançonne, die Nationalhymne. Die Engländer schmettern vor jedem Fußballspiel „God save the Queen“. In Dänemark wird die lutherische Staatskirche verfassungsgemäß vom Staat unterstützt. Die griechische Verfassung verbietet sogar jede Übertragung der Heiligen Schrift in eine andere Sprachform ohne vorherige Genehmigung der autokephalen Kirche. Das maltesische Grundgesetz sichert den Autoritäten der katholischen Kirche das Recht und die Pflicht, zu lehren, welche Prinzipien richtig und welche falsch sind. Auch Spanien, obwohl wesentlich nuancierter in der Gewährung der Religionsfreiheit, sichert der katholischen Kirche einen bevorzugten Platz im Institutionengefüge zu. Und die polnische Formulierung wird immer wieder als gute Lösung genannt, um den christlichen Traditionen des europäischen Kontinents einen würdevollen Platz im Verfassungsvertrag zuzuweisen. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Es ist empirisch unbestreitbar, dass sich der Transzendenzbegriff in Verfassungen von Mitgliedsstaaten findet, die zusammen mehr als die Hälfte der europäischen Bevölkerung stellen. Wenn Europa wirklich „in Vielfalt geeint“ sein soll, dann kann dieser empirische Befund nicht verschwiegen werden.

Regierungsfähigkeit durch EU-Verfassungsvertrag ?

Braucht die Europäische Union wirklich einen Verfassungsvertrag? Ein konventioneller EU-Vertrag, intelligent verfasst, würde die Funktionstüchtigkeit von 25 Mitgliedsstaaten ebenso gewährleisten, aber die Frage des Gottesbezuges würde sich für ein funktionalistisches Instrument gewiss nicht stellen. Der künftige EU-Verfassungsvertrag ist keineswegs einfacher als seine Vorgänger und wird das Ziel der „europäischen Regierungsfähigkeit“ verfehlen. Das neue Regelwerk für 25 Mitgliedsstaaten ist mit 253 Seiten und fast 70.000 Worten wesentlich umfangreicher als beispielsweise die US-Verfassung, die mit 7671 Worten auf 15 Seiten die Funktionsfähigkeit einer doppelten Anzahl von Bundesstaaten ermöglicht. Es geht hier vielmehr sowohl um die politische Legitimität der zukünftigen Union als auch um die nationale Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten. Der Verfassungsrechtler Richard Wilkins hat mehrfach nachgewiesen, dass die nationale Politik in sensiblen Bereichen wie dem Respekt der Menschenrechte, der Familienpolitik oder dem Lebensschutz schlussendlich vom EU-Gerichtshof diktiert werden wird, unabhängig von nationalen Traditionen und über das Subsidiaritätsprinzip hinaus. Der europäische Integrationsprozess fordert also nicht nur die nationalen Verfassungen heraus, sondern das Verfassungsrecht an sich. Dieser berechtigten subtilen Hinterfragung könnte man das Eingangszitat der Präambel entgegen halten: „Die Verfassung, die wir haben, heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist. (Thukydides, II, 37)“. Diese Worte hat Thukydides Perikles in den Mund gelegt. Perikles war zwar dem Anschein nach ein Demokrat, aber in Wirklichkeit ein Ergebnisdemokrat, dem die partizipative Demokratie ebenso lästig war wie dem französischen Konventionspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing. Dieser freute sich spitzbübisch, nach der Vorstellung des Vertragsentwurfs im Europäischen Parlament in Straßburg, beim Mittagessen in kleinem Kreise: „Endlich machen wir wieder einen Staatsstreich, und unsere Waffe ist die Verfassung. Daher sprechen wir von einem demokratischen Staatsstreich.“ So machte er deutlich, dass jede Diskussion um Ethos und Telos der Union, und ganz speziell um den Transzendenzbegriff, nur eine Inszenierung war, die ausgerechnet diejenigen nicht bemerkten, die sich am meisten in die Debatte einbrachten. Selbstverständlich wurde öffentlich um den Transzendenzbegriff diskutiert, um nur nicht den Anschein zu erwecken, die Konvention hätte ihre Stellungnahme schon festgelegt. In Wirklichkeit waren die Sitzungsprotokolle schon geschrieben, bevor die Sitzungen anfingen.

Daher bezeichnet Weiler in seinem Buch den Bürger als einen „politischen Konsumenten“. Das ist gewiss nicht vorurteilsfrei. Der Vorteil von Weilers Buch ist, dass es nicht europafeindlich ist, sondern von der Sorge geprägt ist, dass sich die Erfolgsgeschichte Europa selbst untreu werde. Hinsichtlich der Einschreibung des Gottesbezugs in den Verfassungsvertrag ist die Lektion des amerikanischen Juden an die Bürger der EU sehr deutlich: Sie müssen die Beweislast umkehren. Es ist selbstverständlich, den Gottesbegriff in die Präambel des EU-Verfassungsvertrags einzuschreiben. Wer etwas dagegen hat, soll die Beweisführung antreten. Und ein EU-Verfassungsvertrag ohne Gottesbezug muss nachverhandelt werden.

 

DER AUTOR:
Tobias Teuscher:
Der Autor, geboren 1975 im Spreewald, studierte Politikwissenschaften in Berlin, Straßburg und Brüssel. Mitglied der KDStV Borusso-Saxonia im CV zu Berlin. War u.a. Mitglied des Landesvorstandes Berlin-Brandenburg des RCDS, vertrat den Europäischen Kartellverband beim Europarat und gehörte dort dem Koordinierungsausschuss der Nichtregierungsorganisationen an. Auslandszivildienst in Paris und FSJ-Europa in Brüssel. Seit 2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter des französischen Philosophen Jean-Marc Ferry am Centre de Théorie Politique de l’Université libre de Bruxelles. Redaktionsmitglied „Droit en Quart Monde“(Paris/Brüssel). Arbeitet an einer Doktorarbeit über das Konzept der „Vierten Welt“in der politischen Philosophie des französischen Arbeiterpriester Joseph Wresinski. Kontakt: tobias.teuscher@ulb.ac.be