Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
Der
Gottesbezug im EU-Verfassungsvertrag:
Prüfstein der europäischen Demokratie
REZENSION
VON TOBIAS TEUSCHER
Joseph H. H. Weiler:
„Ein christliches Europa“, mit einem Vorw. v. Ernst-Wolfgang Böckenförde.
165 S., Pustet-Verlag Salzburg, Euro 9,90165 S., ISBN: 3-7025-0493-1
Die Weigerung des Europäischen
Konvents, einen expliziten Bezug auf das christliche Erbe Europas oder den
Gottesbegriff in die Präambel des zukünftigen EU-Verfassungsvertrages
einzuschreiben, kennzeichnet einen wichtigen Moment im europäischen
Integrationsprozess und offenbart in mehrfacher Hinsicht ein bemerkenswertes
Paradox. Die Europäische Union akzeptiert als gleichwertige Mitgliedsstaaten
sowohl Frankreich und Italien als auch Irland, Dänemark, Spanien oder Polen,
aber die Anerkennung nationaler Traditionen ist längst nicht gleichwertig.
Ausgerechnet in jenem Teil der Welt, der als „christliche Zivilisation“
beschrieben wird, ist die Vokabel „Christentum“ aus dem politischen
Wortschatz der Union verbannt, obwohl kein Analyst ernsthaft bestreitet, dass
der europäische Integrationsprozess seit 1945 ohne die christliche Überzeugung
seiner Protagonisten unmöglich gewesen wäre.
Der eigentliche Verdienst
der „christlichen Zivilisation“ Europas besteht heute darin, die Türen zu
einer „post-christlichen“ Zivilisation auf dem kleinen Kontinent geöffnet
zu haben. Es stellt sich die Frage, wie das „post“ definiert werden kann.
Eine erste Annäherung bieten die Diskussionen um die Einschreibung des
Gottesbegriffs in den EU-Verfassungsvertrag. Sie sind vom selbstauferlegten
Schweigen der Christen Europas geprägt, welche heute eine Elite mit gewisser
Ausstrahlung, aber ohne gesellschaftliche Prägekraft bilden. Ihre abwesende
Stimme ermöglicht es den Beamten und Volksvertretern des Konvents zur Zukunft
Europas, den Beitrag des Christentums im europäischen Integrationsprozess in
Frage zu stellen und sogar auf die Rechtfertigung einer solchen Bezugnahme im
Verfassungsvertrag zu verlangen. Beide Aspekte sind das Ergebnis einer delikaten
politischen Strategie, denen selbst politisch engagierte Christen in Europa
nicht gewachsen sind. Somit ist die europäische Verfassungsdebatte nicht nur
konstituierendes Element des neuen Europas, sondern reflektiert darüber hinaus
die zeitgenössische europäischen Identität: Europa verleugnet sich selbst
durch die Ignoranz seiner christlichen Wurzeln und die Verneinung des grundsätzlichen
Beitrags des Christentums zum europäischen Integrationsprozess. Auch
widerspricht das post-christliche Europa damit seinem Verfassungsleitspruch
„In Vielfalt geeint“, noch bevor dieser überhaupt in Kraft tritt. Gehört
der Christianismus nicht zur Vielfalt Europas?
Das
christliche Ghetto
ist
selbst verschuldet
Der Frage geht der New
Yorker Europawissenschaftler Joseph H. H. Weiler in seiner Streitschrift „Ein
christliches Europa“ nach, die in deutscher Sprache pünktlich zur
Osterweiterung der EU im Salzburger Pustet-Verlag erschienen ist. Weiler gilt
als ein ausgewiesener Fachmann im Europarecht, er ist Jean-Monnet-Direktor an
der New York School of Law, Professor am Europäischen Universitätsinstitut in
Florenz und am Europa-Kolleg in Brügge, und sein Name wird immer wieder als möglicher
zukünftiger Rektor der Havard Law School genannt. Weiler ist Sohn eines
Rabbiners, praktizierender Jude, mit der europäischen Kultur ebenso vertraut
wie mit der amerikanischen, Vater von fünf jüngeren Kindern und stolz es zu
sein. Wenn ein amerikanischer Jude über die christlichen Wurzeln Europas
nachdenkt, dann bedient er sich einer bescheidenen aber effektiven Methode: Er
übt sich im Handwerkszeug des Verfassungsrechtlers und durchforstet die
Grundgesetze der EU-Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Einschreibung des
Gottesbegriffes. Das Ergebnis ist nicht etwa eine Zitatesammlung, sondern eine
wohltemperierte und notwendige Kritik am aktuellen Entwurf des
Verfassungsvertrages, die teilweise über den Aspekt des „christlichen
Europas“ hinausgeht. Zum methodischen Rüstzeug für Weilers „Erkundungsgängen“,
so der Untertitel des Buches, gehören neben den Verfassungen auch die
Enzykliken der katholischen Kirche, denn für den Autor symbolisiert kein
anderes Instrument so eindrücklich das kompromisslose Eintreten für den
eigenen Wahrheitsanspruch, bei gleichzeitig vollen Respekt vor der Freiheit des
Andersdenkenden.
Weiler stellt seinen
Erkundungsgängen durch das christliche Europa eine bemerkenswerte These voran:
Der Transzendenzbezug oder der Hinweis auf das christliche Erbe ist nicht nur
verfassungsrechtlich akzeptabel, sondern unverzichtbar. Aber das Christentum
Europas hat sich durch sein selbst auferlegtes Schweigen selbst in ein Ghetto
eingesperrt.
Die Mauern dieses Ghettos,
oder, weniger problematisch formuliert, die Elemente jener Christophobie,
bestehen vor allem aus soziologischen, psychologischen und emotionalen Motiven.
Das Schweigen über die Religion ernährt sich zunächst aus einem Schuldgefühl
im Zusammenhang mit dem Holocaust, verstärkt durch das tendenziöse Werk „Der
Stellvertreter“ (1963) von Rolf Hochhuth; ebenso bestimmen heute vielfach
Politiker das öffentliche Bewusstsein, wie Joschka Fischer oder Jack Straw, Joëlle
Miquet oder Daniel Cohn-Bendit, die seit ihrer Jugendzeit Opposition gegen das
Establishment betreiben – und damit auch gegen die katholische Kirche. Viele
Menschen einer bestimmten Generation glaubten wirklich an die Vorzüge des
Kommunismus. Ihre Enttäuschung über den Niedergang des Sowjetreichs ist um so
herber, weil der Gegenspieler (und Gewinner) personifiziert werden kann. Der
„christliche Triumphalismus“ wirkt sich hier nachteilig aus. In vielen
westeuropäischen Ländern gingen zudem die dem Christentum nahestehenden
Mitte-Rechts-Parteien nach der Sonntagsmesse auf Stimmenfang, mit den linken
Parteien als Feindbild. Daher gilt heute in der Wahrnehmung von ganzen Bevölkerungsschichten
die katholische Kirche als eine politische Kraft, gegen die man ganz einfach
Opposition zu machen hat. Emotionale Motive, denn der Papst füllt weltweit
ganze Fußballstadien mit begeisterten und glücklichen Menschen, obwohl die
Lehre der katholischen Kirche und ihr Umgang mit kontroversen Themen längst
nicht international unumstritten ist. Zu diesem Register gehört auch eine
sozio-kulturelle Prämisse, die jedem Abiturienten kritiklos beigebracht wird
und die fest im kollektiven Bewusstsein verankert ist: Der soziale und
wissenschaftliche Fortschritt, den die französischen Revolution angeblich
herbeiführte, war nur durch die Opposition zur katholischen Kirch möglich.
Bleibt schlussendlich die private Religionserfahrung. Das Bild einer modernen
Kirche, wie es sich heute den jungen Erwachsenen darstellt, ist unserer
Elterngeneration fremd. Für sie gehörte der Klerus zur etablierten
Gesellschaft, man musste sich einem Kanon von auferlegten, aber nicht
verinnerlichten Pflichten beugen. Diese Elemente begründen heute jene
Antipathie, die die äußeren Mauern des christlichen Ghettos bildet.
Empirische
Befunde
Was würden Touristen
berichten, die zum ersten Mal nach Europa kämen? Sie würden nicht nur die
Wunder des europäischen Binnenmarktes beschreiben, sondern auch die Bedeutung
des Christentums im öffentlichen Raum: kein Dorf ohne Friedhof, dessen Gräber
ein Kreuz ehrt, in immer gleicher Form, unwandelbar in der Zeit, wenn auch mit
sprachlich verschiedenen Einschreibungen; kein Dorf ab einer bestimmten Größe,
wo nicht die Kirche den Mittelpunkt bildet. Dies spiegelt sich auch in den
Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten wider, in ihrer manchmal schwer zu
fassenden Funktion, jene Werte, Ideale und Symbole festzuhalten und
wiederzugeben, die in einer Gesellschaft geteilt werden. Oft wird eine Präambel
vorangesetzt, um in feierlicher Weise ebendiese Aspekte zu unterstreichen. Das
gilt auch für den EU-Verfassungsvertrag. Der aktuelle Hinweis auf die
griechischen Wurzeln der europäischen Zivilisation und der explizite Bezug auf
die „Überlieferungen“ Europas und die „Werte, die in seinem Erbe weiter
lebendig sind“ demonstriert den Willen, gewissenhaft das Telos und das Ethos
der europäischen Integration über die ökonomischen Aspekte des Binnenmarktes
hinaus zu definieren und in der europäischen Geschichte zu verankern. Hier den
Gottesbezug einzufügen wäre eine einfache, ideologiefreie Bezugnahme auf eine
antike Wirklichkeit. Der Ausschluss hingegen, still und heimlich, ist
ideologisch begründet. Darin zeigt sich eine von vielen Armseligkeiten des
Verfassungsvertrags: die großartige Begegnung zwischen Christentum und europäischer
Integration wird reduziert auf ein Wort, eingefügt zwischen Hellas und
Humanismus.
Dabei ist der empirische
Befund eindeutig. Die überwiegende Zahl von Mitgliedsstaaten verdeutlicht, dass
der zweihundertjährige Reifeprozess seit der Französischen Revolution Früchte
trug, dass sich das Staatsverständnis gewandelt hat und erst recht das der
Kirche, dass die Demokratie keine Angst vor der Religion und die Kirche keine
Angst mehr vor dem Staat haben muss. Deutschland kennt einen allgemeinen
Gottesbezug, und Irlands Verfassung, ebenfalls aus historischer Erfahrung, ist
als Maximalvariante sehr explizit: „Im Namen der Allerheiligsten
Dreifaltigkeit von der alle Autorität kommt und auf die, als unserem letzten
Ziel, alle Handlungen sowohl der Menschen wie der Staaten ausgerichtet sein müssen,
erkennen Wir, das Volk von Irland, in Demut alle unsere Verpflichtungen gegenüber
unserem göttlichen Herrn, Jesus Christus, der unseren Vätern durch
Jahrhunderte der Heimsuchung hindurch beigestanden hat.“ Auch das
Belgische Königreich ist Bestandteil der europäischen Verfassungstradition,
und am Staatsfeiertag hissen die Kirchen im ganzen Land die Staatsfarben und die
Gemeinde singt nach dem Segen feierlich die Brabançonne, die Nationalhymne. Die
Engländer schmettern vor jedem Fußballspiel „God save the Queen“. In Dänemark
wird die lutherische Staatskirche verfassungsgemäß vom Staat unterstützt. Die
griechische Verfassung verbietet sogar jede Übertragung der Heiligen Schrift in
eine andere Sprachform ohne vorherige Genehmigung der autokephalen Kirche. Das
maltesische Grundgesetz sichert den Autoritäten der katholischen Kirche das
Recht und die Pflicht, zu lehren, welche Prinzipien richtig und welche falsch
sind. Auch Spanien, obwohl wesentlich nuancierter in der Gewährung der
Religionsfreiheit, sichert der katholischen Kirche einen bevorzugten Platz im
Institutionengefüge zu. Und die polnische Formulierung wird immer wieder als
gute Lösung genannt, um den christlichen Traditionen des europäischen
Kontinents einen würdevollen Platz im Verfassungsvertrag zuzuweisen. Die Aufzählung
ließe sich beliebig fortsetzen. Es ist empirisch unbestreitbar, dass sich der
Transzendenzbegriff in Verfassungen von Mitgliedsstaaten findet, die zusammen
mehr als die Hälfte der europäischen Bevölkerung stellen. Wenn Europa
wirklich „in Vielfalt geeint“ sein soll, dann kann dieser empirische Befund
nicht verschwiegen werden.
Regierungsfähigkeit
durch EU-Verfassungsvertrag ?
Braucht die Europäische
Union wirklich einen Verfassungsvertrag? Ein konventioneller EU-Vertrag,
intelligent verfasst, würde die Funktionstüchtigkeit von 25 Mitgliedsstaaten
ebenso gewährleisten, aber die Frage des Gottesbezuges würde sich für ein
funktionalistisches Instrument gewiss nicht stellen. Der künftige
EU-Verfassungsvertrag ist keineswegs einfacher als seine Vorgänger und wird das
Ziel der „europäischen Regierungsfähigkeit“ verfehlen. Das neue Regelwerk
für 25 Mitgliedsstaaten ist mit 253 Seiten und fast 70.000 Worten wesentlich
umfangreicher als beispielsweise die US-Verfassung, die mit 7671 Worten auf 15
Seiten die Funktionsfähigkeit einer doppelten Anzahl von Bundesstaaten ermöglicht.
Es geht hier vielmehr sowohl um die politische Legitimität der zukünftigen
Union als auch um die nationale Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten. Der
Verfassungsrechtler Richard Wilkins hat mehrfach nachgewiesen, dass die
nationale Politik in sensiblen Bereichen wie dem Respekt der Menschenrechte, der
Familienpolitik oder dem Lebensschutz schlussendlich vom EU-Gerichtshof diktiert
werden wird, unabhängig von nationalen Traditionen und über das Subsidiaritätsprinzip
hinaus. Der europäische Integrationsprozess fordert also nicht nur die
nationalen Verfassungen heraus, sondern das Verfassungsrecht an sich. Dieser
berechtigten subtilen Hinterfragung könnte man das Eingangszitat der Präambel
entgegen halten: „Die Verfassung, die wir haben, heißt Demokratie, weil der Staat nicht
auf wenige Bürger sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist. (Thukydides, II,
37)“. Diese Worte hat Thukydides Perikles in den Mund gelegt. Perikles war
zwar dem Anschein nach ein Demokrat, aber in Wirklichkeit ein Ergebnisdemokrat,
dem die partizipative Demokratie ebenso lästig war wie dem französischen
Konventionspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing. Dieser freute sich spitzbübisch,
nach der Vorstellung des Vertragsentwurfs im Europäischen Parlament in Straßburg,
beim Mittagessen in kleinem Kreise: „Endlich machen wir wieder einen
Staatsstreich, und unsere Waffe ist die Verfassung. Daher sprechen wir von einem
demokratischen Staatsstreich.“ So machte er deutlich, dass jede Diskussion um Ethos
und Telos der Union, und ganz speziell
um den Transzendenzbegriff, nur eine Inszenierung war, die ausgerechnet
diejenigen nicht bemerkten, die sich am meisten in die Debatte einbrachten.
Selbstverständlich wurde öffentlich um den Transzendenzbegriff diskutiert, um
nur nicht den Anschein zu erwecken, die Konvention hätte ihre Stellungnahme
schon festgelegt. In Wirklichkeit waren die Sitzungsprotokolle schon
geschrieben, bevor die Sitzungen anfingen.
Daher bezeichnet Weiler in
seinem Buch den Bürger als einen „politischen Konsumenten“. Das ist gewiss
nicht vorurteilsfrei. Der Vorteil von Weilers Buch ist, dass es nicht
europafeindlich ist, sondern von der Sorge geprägt ist, dass sich die
Erfolgsgeschichte Europa selbst untreu werde. Hinsichtlich der Einschreibung des
Gottesbezugs in den Verfassungsvertrag ist die Lektion des amerikanischen Juden
an die Bürger der EU sehr deutlich: Sie müssen die Beweislast umkehren. Es ist
selbstverständlich, den Gottesbegriff in die Präambel des
EU-Verfassungsvertrags einzuschreiben. Wer etwas dagegen hat, soll die Beweisführung
antreten. Und ein EU-Verfassungsvertrag ohne Gottesbezug muss nachverhandelt
werden.
DER
AUTOR:
Tobias Teuscher: Der
Autor, geboren 1975 im Spreewald, studierte Politikwissenschaften in Berlin,
Straßburg und Brüssel. Mitglied der KDStV Borusso-Saxonia im CV zu Berlin. War
u.a. Mitglied des Landesvorstandes Berlin-Brandenburg des RCDS, vertrat den
Europäischen Kartellverband beim Europarat und gehörte dort dem
Koordinierungsausschuss der Nichtregierungsorganisationen an.
Auslandszivildienst in Paris und FSJ-Europa in Brüssel. Seit 2003
wissenschaftlicher Mitarbeiter des französischen Philosophen Jean-Marc Ferry am
Centre de Théorie Politique de l’Université libre de Bruxelles.
Redaktionsmitglied „Droit en Quart Monde“(Paris/Brüssel). Arbeitet an einer
Doktorarbeit über das Konzept der „Vierten Welt“in der politischen
Philosophie des französischen Arbeiterpriester Joseph Wresinski. Kontakt: tobias.teuscher@ulb.ac.be