Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
Erwartungen
der katholischen Studentenverbände
an die Europäische Verfassung
aus:
unitas 2003/3
In der
folgenden gemeinsamen Erklärung haben die Vorortspräsidenten des
Cartellverbands katholischer deutscher Studentenverbindungen,
des Kartellverbands katholischer deutscher Studentenvereine und des Verbands der
wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine UNITAS die Erwartungen der
katholischen Studentenverbände an die Europäische Verfassung formuliert:
Die
Europäische Union wird den Völkern Europas eine tragfähige und fruchtbare
Zukunft eröffnen, wenn sie jenseits rein wirtschaftlicher und politischer
Zweckmäßigkeit neben die nationale Identität der Völker das Bewusstsein
einer europäischen Zusammengehörigkeit und Gemeinsamkeit stellt. Nationale wie
auch europäische Identität sind dabei neben einem Konsens in bestimmten
grundlegenden Wertefragen wie beispielsweise dem Bekenntnis zu Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit maßgeblich darauf angewiesen, dass grundsätzlich
divergierende Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft zu einem angemessenen
Ausgleich kommen.
Wir, die großen katholischen Studentenverbände
Deutschlands, der Cartellverband katholischer deutscher Studentenverbindungen
(CV), der Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV) und der
Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine UNITAS (UV)
begleiten aufmerksam und kritisch die Beratungen zu einer Europäischen
Verfassung, die wir als Ausdruck und Wegbereiter einer gesamteuropäischen
Gesellschaft begrüßen. Die nachfolgenden Aspekte sollten als besonders wichtig
in der Verfassung verankert sein:
I.
Das jeweilige gewachsene Verhältnis zwischen Staat und Kirche in den europäischen
Staaten ist Garant eines bewährten Zusammenspiels zwischen diesen beiden
wichtigen gesellschaftlichen Akteuren. Vor diesem Hintergrund befürworten wir
die vorgesehene Achtung der nationalen Staat-Kirchen-Verhältnisse ausdrücklich.
II.
Das Erbe des Christentums hat über Jahrhunderte hinweg das Angesicht Europas
geprägt und die Erfolge christlicher Denkkultur ermöglicht. Auch die zukünftigen
Chancen Europas werden maßgeblich davon abhängen, dass die christlich-abendländische
Kultur und deren Werteordnung weiterhin respektiert werden. Die über
Jahrhunderte hinweg gelebten Werte dürfen daher nicht relativiert werden.
Herkömmlich
zeigt die Präambel jeder Verfassung deren Ziele und höchsten Werte. Das darf
in der Europäischen Verfassung nicht anders sein! Die drei größten
katholischen Studentenverbände fordern daher die Aufnahme eines
„Gottesbezugs“ in die Präambel der künftigen Verfassung für Europa.
Angelehnt an die Präambel der polnischen Verfassung favorisieren wir den
Wortlaut:
Die
Werte der Europäischen Union umfassen die Wertvorstellungen derjenigen, die an
Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben,
als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen
Werte aus anderen Quellen ableiten.
Bei
objektiver Betrachtung kann sich mit diesem Textvorschlag
niemand bevormundet oder gar ausgegrenzt fühlen; auch begründet er keinen
Alleinvertretungsanspruch. Allerdings wird mit ihm bewusst das Gewissen gegenüber
staatlichen Allmachtsphantasien geschärft.
III.
Ausgangspunkt allen Rechts muss die Achtung der Menschenwürde sein, wie ihre
herausgehobene Stellung in der europäischen Menschenrechtskonvention zu Recht
verdeutlicht. Aus der Menschenwürde resultiert eine besondere Verantwortung
unseres Handelns, die als solche auch Eingang in die Präambel einer Europäischen
Verfassung finden sollte.
Der
christliche Glaube mit seiner Vorstellung vom (Mit-)Menschen als Ebenbild Gottes
(Imago Dei) ist dabei nicht nur die historische Wurzel des Menschenwürde-Gedankens,
er verstärkt und erhebt auch die Verantwortung vor den Menschen zu einer
Verantwortung vor einer höheren Instanz. Unter Achtung auch derjenigen, die den
christlichen Glauben nicht teilen, sondern unsere
universellen Werte aus anderen Quellen
ableiten, setzen wir uns – wiederum in Anlehnung an die Präambeln der
polnischen Verfassung und das deutsche Grundgesetz – nachdrücklich für die
Aufnahme der folgenden Formulierung in die Präambel der Europäischen
Verfassung ein:
„Im
Wissen um unsere Verantwortung vor Gott oder unserem Gewissen und der
Verantwortung vor den Menschen.“
Eine
echte Gleichberechtigung ohne Herabsetzung der jeweiligen Wertvorstellungen
aller Gläubigen und Nichtgläubigen wird gerade erst in einer solchen
Formulierung durchgesetzt, die sich sowohl an Gläubige wendet als auch
diejenigen, die unsere allgemeingültigen Werte und die Verantwortung aus
anderen Quellen ableiten.