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„Chancen und Risiken einer Verfassung für Europa – 
Bestimmen atheistische oder christliche Grundlagen unsere Zukunft?“

Eine Verfassung für Europa – kontroverse Betrachtungen
zum Thema der Altherrenbundstagung in Trier

Bbr. HEINZ SCHAUMANN, A-Phil. in Trier und B-Phil. in mannheim


Als im Dezember 1991 die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft in Maastricht zusammenkamen, vereinbarten sie zum einen die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung. Mit einem Dreistufenplan wurde die Einführung des EURO erfolgreich verwirklicht und mit dem Ablauf des Jahres 2001 wird es in 12 europäischen Staaten eine gemeinsame Währung geben.

Ein weiterer Teil des Maastrichter Vertragswerks war der Versuch einer grundlegenden Reform der EG. Mit der Gründung der Europäischen Union wollte man weg vom reinen Staatenbund hin zu einer politischen Union Europa. Doch das Vertragswerk war im Prinzip nur ein nach dem Minimalprinzip zustande gekommener Kompromiss und regelte einzelne strukturelle Fragen nur ungenügend. Ein Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, eigentlich nur um den EURO zu verhindern, zögerte zudem das Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages bis November 1993 hinaus.

Zu diesem Zeitpunkt tobte aber bereits der Krieg auf dem Balkan und offenbarte die Handlungsunfähigkeit der gerade erst gegründeten Staatenunion. Zudem sah der Vertrag von Maastricht seine eigene Überprüfung durch eine Regierungskonferenz für das Jahr 1996 vor. Bis dahin wollte man sich über liegengebliebene und noch zu klärende Fragen einig werden. Der Vertrag von Amsterdam brachte dann aber auch nur wenige Fortschritte und hinterließ wiederum unerledigte Aufgaben. Um eben diese unerledigten Aufgaben ging es bei den Verhandlungen um den Vertrag von Nizza Ende 2000. Aber auch diese Regierungskonferenz versagte kläglich und provozierte die Ablehnung der Vertragsratifikation durch das Referendum in Irland im Frühling diesen Jahres.

Viele Regierungen und Parlamentarier insbesondere das europäische Parlament lehnten im Grunde viele Inhalte des zustande gekommenen Kompromisses mehr oder weniger ab. Niemand wollte aber einen Stillstand oder gar Rückschritt der Europäischen Integration verantworten. Erst das Irische NEIN sorgte für eine Art Alibi.

Kurios erscheint heute allerdings die Reaktion auf das Ergebnis des irischen Referendums. Da man den Vertrag von Nizza zur „Geschäftsgrundlage“ der Erweiterung der Europäischen Union deklariert hat, wollen die Regierungen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten sich aus einem Dilemma befreien und ignorieren schlichtweg das NEIN der Iren. In der EU-Kommission steht man sogar auf dem Standpunkt, alles könne weiterlaufen wie bisher, am Zeitplan der Erweiterung könne festgehalten werden und die Iren würden in einem zweiten Referendum dem Vertragswerk von Nizza zustimmen.

Ohne Nachverhandlungen kann es keine Ergänzungen oder Änderungen des Nizzavertrages geben. Ob die Iren sich denselben Vertrag so oft vorlegen lassen, bis sie ihn absegnen bleibt allerdings fraglich. Zudem beobachten Gesellschaft, Medien und Politik in anderen EU-Staaten sehr aufmerksam, wie mit der demokratischen Entscheidung einer Bevölkerung umgegangen wird.

Das entscheidende Problem ist vor allem der Zeitdruck, unter den die EU sich selbst setzt. Die nächste Erweiterungsrunde soll bereits vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 erfolgen, damit die neuen Mitgliedsstaaten bereits regulär ihre Europavertreter wählen können. Das dies nun nicht mehr möglich ist, sollte den EU-Politikern eigentlich klar sein. Aber die bereits gegebenen Versprechen an die Kandidatenstaaten belasten eine realistische und offene Analyse. Die nüchterne Wahrheit zerstört wohl auch zuviel Vertrauen?

Von Maastricht über Amsterdam bis Nizza haben wir es also immer wieder mit dem Aufschub von schwierigen Fragen zu tun und der Unfähigkeit, die gewonnene Zeit für die Lösung der offenen Fragen ergebnisorientiert zu nutzen. Vielleicht kann man sogar sagen: Die Europäische Integration ist eine ökonomische Erfolgsgeschichte, ist aber auch eine politische Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen.

Worum geht es eigentlich inhaltlich?

Im wesentlichen geht es um die Frage, wie wir in Europa unser künftiges Zusammenleben organisieren wollen. Wer wird sich um was zu kümmern haben und was wird wie entschieden werden? Auf welcher Basis soll unser künftiges Zusammenleben stehen?

Wenn es um solche Fragen geht, ist man schon mitten in einer Debatte über die konstitutionelle Gestalt der Europäischen Union, also mitten in einer Europäischen Verfassungsdebatte.

In dieser Verfassungsdebatte lassen sich allerdings drei Kontroversen erkennen:

1. Politik oder Organisation - Was hat Vorrang?

Auf der einen Seite ist zu entscheiden, welche Politikbereiche künftig auf europäischer Ebene geregelt und entschieden werden sollen. Was verbleibt bei den Nationalstaaten und um was haben sich regionale Strukturen zu kümmern? Andererseits geht es um Entscheidungsverfahren, um Mandate und Quoten, um Sperrklauseln und qualifizierte Mehrheiten, um Zuständigkeiten der Institutionen, um Initiativ- und Vetorechte und um die Zusammensetzung von Gremien.

Der bereits erwähnte Fall der Balkankrise zeigt unmittelbar auf, warum die Europäer eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benötigen. Aber aus französischer Sicht scheint die Abtretung von außenpolitischer Souveränität nicht vorstellbar. Oder versuchen wir uns einmal vorzustellen, dass EU-weit ein aus deutscher Sicht angemessenes soziales System existiert. Wer wird das finanzieren können oder wollen?

Was ist also vorrangig zu regeln? Die klare Verteilung von politischen Zuständigkeiten oder die organisatorische Struktur der EU? Man könnte auch von vertikaler oder horizontaler Gewaltenteilung sprechen.

2. Staatenbund oder Bundesstaat ?

Die zweite Kontroverse ergibt sich aus der Frage nach der Finalität. Was soll eigentlich aus der Debatte um eine europäische Verfassung entstehen? Soll es ein Staatenbund sein, der die zwischenstaatliche Kooperation in ganz bestimmten politischen Bereichen organisiert, oder soll es ein Bundesstaat mit mehr oder weniger föderalen Strukturen sein, dem sich die Mitgliedsstaaten aber in letzter Konsequenz unterzuordnen haben.

Irgendwie ist die EU von heute schon etwas zwischen Staatenbund und Bundesstaat, unterschiedliche in Jahrhunderten entstandene Traditionen der einzelnen Nationalstaaten scheinen aber eher gegen eine bundesstaatliche Ordnung gerichtet zu sein. Die Franzosen und Briten werden wohl kaum in der Lage sein, ihre nationale Identität einer europäischen unterzuordnen und nicht zu vergessen die gerade erst sich entwickelnden souveränen Identitäten der Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa.

3. Wer mit wem und wann?

Drittens bleibt die Kontroverse zu klären, ob alle notwendigen Schritte hin zu einer Europäischen Politischen Union bzw. Föderation mit allen dafür in Frage kommenden Nationalstaaten so möglich sind oder ob sich eine Kerngruppe herausbilden wird, die einige Integrationsschritte schneller vollzieht, als andere, die möglicherweise dann erst später nachziehen. Die Diskussion um ein Kerneuropa ist nicht neu. Bereits im Vorfeld des Amsterdamer Vertrages erörterten die CDU-Politiker Karl Lamers und Wolfgang Schäuble den Kerneuropabegriff. Gerade die aktuelle Erweiterungsdebatte wirft diese Frage nach einer Integration in mehreren Geschwindigkeiten wieder auf. Einige der osteuropäischen Reformstaaten sind nach den Kriterien der Währungsunion noch nicht in der Lage, dem EURO beizutreten. Großbritannien, Schweden und Dänemark warten noch aus innenpolitischen oder wahltaktischen Gründen. Faktisch existiert bereits ein Kerneuropa, die Frage ist nur, ob eine Enthaltung bei anstehenden Integrationsschritten auch bei anderen weitergehenden Bereichen ermöglicht werden soll. Und was passiert, wenn sich eines der großen Mitgliedsstaaten enthält oder sich Interessen kumulieren und Ländergruppen entstehen. Sicherlich nicht die eigentlich erwünschte Einheit in Vielfalt.

Angesichts dieser Kontroversen müsste nachvollziehbar sein, dass in den nächsten Monaten kaum zu bewältigende Aufgaben erledigt werden müssen, wenn man eine Erweiterung in angemessenem Umfang und Zeitrahmen durchführen will. Ob man dabei das „Liegengebliebene“ vollständig aufarbeiten wird, ob man dabei den Zeitplan einhalten kann und ob dabei christliche Werte mehr Berücksichtigung finden oder überhaupt eine Rolle spielen werden, bleibt abzuwarten.

(von Bbr. Heinz-Wilhelm Schaumann)