Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
„Chancen
und Risiken einer Verfassung für Europa –
Bestimmen atheistische oder christliche Grundlagen unsere Zukunft?“
Eine Verfassung für Europa – kontroverse Betrachtungen zum
Thema der Altherrenbundstagung in Trier
Bbr.
HEINZ SCHAUMANN, A-Phil. in Trier und B-Phil. in mannheim
Als im Dezember 1991 die Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Gemeinschaft in Maastricht zusammenkamen, vereinbarten sie zum einen die Einführung
einer gemeinsamen europäischen Währung. Mit einem Dreistufenplan wurde die
Einführung des EURO erfolgreich verwirklicht und mit dem Ablauf des Jahres 2001
wird es in 12 europäischen Staaten eine gemeinsame Währung geben.
Ein
weiterer Teil des Maastrichter Vertragswerks war der Versuch einer grundlegenden
Reform der EG. Mit der Gründung der Europäischen Union wollte man weg vom
reinen Staatenbund hin zu einer politischen Union Europa. Doch das Vertragswerk
war im Prinzip nur ein nach dem Minimalprinzip zustande gekommener Kompromiss
und regelte einzelne strukturelle Fragen nur ungenügend. Ein Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht, eigentlich nur um den EURO zu verhindern, zögerte
zudem das Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages bis November 1993 hinaus.
Zu
diesem Zeitpunkt tobte aber bereits der Krieg auf dem Balkan und offenbarte die
Handlungsunfähigkeit der gerade erst gegründeten Staatenunion. Zudem sah der
Vertrag von Maastricht seine eigene Überprüfung durch eine Regierungskonferenz
für das Jahr 1996 vor. Bis dahin wollte man sich über liegengebliebene und
noch zu klärende Fragen einig werden. Der Vertrag von Amsterdam brachte dann
aber auch nur wenige Fortschritte und hinterließ wiederum unerledigte Aufgaben.
Um eben diese unerledigten Aufgaben ging es bei den Verhandlungen um den Vertrag
von Nizza Ende 2000. Aber auch diese Regierungskonferenz versagte kläglich und
provozierte die Ablehnung der Vertragsratifikation durch das Referendum in
Irland im Frühling diesen Jahres.
Viele
Regierungen und Parlamentarier insbesondere das europäische Parlament lehnten
im Grunde viele Inhalte des zustande gekommenen Kompromisses mehr oder weniger
ab. Niemand wollte aber einen Stillstand oder gar Rückschritt der Europäischen
Integration verantworten. Erst das Irische NEIN sorgte für eine Art Alibi.
Kurios
erscheint heute allerdings die Reaktion auf das Ergebnis des irischen
Referendums. Da man den Vertrag von Nizza zur „Geschäftsgrundlage“ der
Erweiterung der Europäischen Union deklariert hat, wollen die Regierungen der
übrigen EU-Mitgliedsstaaten sich aus einem Dilemma befreien und ignorieren
schlichtweg das NEIN der Iren. In der EU-Kommission steht man sogar auf dem
Standpunkt, alles könne weiterlaufen wie bisher, am Zeitplan der Erweiterung könne
festgehalten werden und die Iren würden in einem zweiten Referendum dem
Vertragswerk von Nizza zustimmen.
Ohne
Nachverhandlungen kann es keine Ergänzungen oder Änderungen des Nizzavertrages
geben. Ob die Iren sich denselben Vertrag so oft vorlegen lassen, bis sie ihn
absegnen bleibt allerdings fraglich. Zudem beobachten Gesellschaft, Medien und
Politik in anderen EU-Staaten sehr aufmerksam, wie mit der demokratischen
Entscheidung einer Bevölkerung umgegangen wird.
Das
entscheidende Problem ist vor allem der Zeitdruck, unter den die EU sich selbst
setzt. Die nächste Erweiterungsrunde soll bereits vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament im Jahr 2004 erfolgen, damit die neuen Mitgliedsstaaten bereits regulär
ihre Europavertreter wählen können. Das dies nun nicht mehr möglich ist,
sollte den EU-Politikern eigentlich klar sein. Aber die bereits gegebenen
Versprechen an die Kandidatenstaaten belasten eine realistische und offene
Analyse. Die nüchterne Wahrheit zerstört wohl auch zuviel Vertrauen?
Von
Maastricht über Amsterdam bis Nizza haben wir es also immer wieder mit dem
Aufschub von schwierigen Fragen zu tun und der Unfähigkeit, die gewonnene Zeit
für die Lösung der offenen Fragen ergebnisorientiert zu nutzen. Vielleicht
kann man sogar sagen: Die Europäische Integration ist eine ökonomische
Erfolgsgeschichte, ist aber auch eine politische Geschichte von Pleiten, Pech
und Pannen.
Worum
geht es eigentlich inhaltlich?
Im
wesentlichen geht es um die Frage, wie wir in Europa unser künftiges
Zusammenleben organisieren wollen. Wer wird sich um was zu kümmern haben und
was wird wie entschieden werden? Auf welcher Basis soll unser künftiges
Zusammenleben stehen?
Wenn
es um solche Fragen geht, ist man schon mitten in einer Debatte über die
konstitutionelle Gestalt der Europäischen Union, also mitten in einer Europäischen
Verfassungsdebatte.
In
dieser Verfassungsdebatte lassen sich allerdings drei Kontroversen erkennen:
1.
Politik oder Organisation - Was hat Vorrang?
Auf
der einen Seite ist zu entscheiden, welche Politikbereiche künftig auf europäischer
Ebene geregelt und entschieden werden sollen. Was verbleibt bei den
Nationalstaaten und um was haben sich regionale Strukturen zu kümmern?
Andererseits geht es um Entscheidungsverfahren, um Mandate und Quoten, um
Sperrklauseln und qualifizierte Mehrheiten, um Zuständigkeiten der
Institutionen, um Initiativ- und Vetorechte und um die Zusammensetzung von
Gremien.
Der
bereits erwähnte Fall der Balkankrise zeigt unmittelbar auf, warum die Europäer
eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benötigen. Aber aus französischer
Sicht scheint die Abtretung von außenpolitischer Souveränität nicht
vorstellbar. Oder versuchen wir uns einmal vorzustellen, dass EU-weit ein aus
deutscher Sicht angemessenes soziales System existiert. Wer wird das finanzieren
können oder wollen?
Was
ist also vorrangig zu regeln? Die klare Verteilung von politischen Zuständigkeiten
oder die organisatorische Struktur der EU? Man könnte auch von vertikaler oder
horizontaler Gewaltenteilung sprechen.
2.
Staatenbund oder Bundesstaat ?
Die
zweite Kontroverse ergibt sich aus der Frage nach der Finalität. Was soll
eigentlich aus der Debatte um eine europäische Verfassung entstehen? Soll es
ein Staatenbund sein, der die zwischenstaatliche Kooperation in ganz bestimmten
politischen Bereichen organisiert, oder soll es ein Bundesstaat mit mehr oder
weniger föderalen Strukturen sein, dem sich die Mitgliedsstaaten aber in
letzter Konsequenz unterzuordnen haben.
Irgendwie
ist die EU von heute schon etwas zwischen Staatenbund und Bundesstaat,
unterschiedliche in Jahrhunderten entstandene Traditionen der einzelnen
Nationalstaaten scheinen aber eher gegen eine bundesstaatliche Ordnung gerichtet
zu sein. Die Franzosen und Briten werden wohl kaum in der Lage sein, ihre
nationale Identität einer europäischen unterzuordnen und nicht zu vergessen
die gerade erst sich entwickelnden souveränen Identitäten der Reformstaaten in
Mittel- und Osteuropa.
3.
Wer mit wem und wann?
Drittens
bleibt die Kontroverse zu klären, ob alle notwendigen Schritte hin zu einer
Europäischen Politischen Union bzw. Föderation mit allen dafür in Frage
kommenden Nationalstaaten so möglich sind oder ob sich eine Kerngruppe
herausbilden wird, die einige Integrationsschritte schneller vollzieht, als
andere, die möglicherweise dann erst später nachziehen. Die Diskussion um ein
Kerneuropa ist nicht neu. Bereits im Vorfeld des Amsterdamer Vertrages erörterten
die CDU-Politiker Karl Lamers und Wolfgang Schäuble den Kerneuropabegriff.
Gerade die aktuelle Erweiterungsdebatte wirft diese Frage nach einer Integration
in mehreren Geschwindigkeiten wieder auf. Einige der osteuropäischen
Reformstaaten sind nach den Kriterien der Währungsunion noch nicht in der Lage,
dem EURO beizutreten. Großbritannien, Schweden und Dänemark warten noch aus
innenpolitischen oder wahltaktischen Gründen. Faktisch existiert bereits ein
Kerneuropa, die Frage ist nur, ob eine Enthaltung bei anstehenden
Integrationsschritten auch bei anderen weitergehenden Bereichen ermöglicht
werden soll. Und was passiert, wenn sich eines der großen Mitgliedsstaaten enthält
oder sich Interessen kumulieren und Ländergruppen entstehen. Sicherlich nicht
die eigentlich erwünschte Einheit in Vielfalt.
Angesichts
dieser Kontroversen müsste nachvollziehbar sein, dass in den nächsten Monaten
kaum zu bewältigende Aufgaben erledigt werden müssen, wenn man eine
Erweiterung in angemessenem Umfang und Zeitrahmen durchführen will. Ob man
dabei das „Liegengebliebene“ vollständig aufarbeiten wird, ob man dabei den
Zeitplan einhalten kann und ob dabei christliche Werte mehr Berücksichtigung
finden oder überhaupt eine Rolle spielen werden, bleibt abzuwarten.
(von
Bbr. Heinz-Wilhelm Schaumann)