HOME 

 

 

Wissenschaftlicher Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND

+ + + EUROPA - UNSERE HEIMAT. + + + SPECIAL ZUR ZUKUNFT UNSERES KONTINENTS + + +

 

 

Die politische Verantwortung des Christen  
unter den Bedingungen von Pluralismus, Laizismus und Relativismus

Überlegungen im Anschluss an die „Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“ der Kongregation für die Glaubenslehre vom 24. November 2002 - Vortrag beim Altherrenbundstag in Hildesheim

von Bbr. Prof. Dr. Lothar Roos, Bonn

Verlautbarungen der päpstlichen „Kongregation für die Glaubenslehre“ werden in Deutschland heute in der Regel mit einem Vorschuss an Misstrauen entgegengenommen. Zumal wenn das erste, von der römischen Tageszeitung „Il Tempo“ am 2. Januar darüber veröffentlichte Gerücht unter der Schlagzeile „Vatikan plant offenbar Bioethik-Richtlinien für Parlamentarier“ (KNA – 261, 6/10. Januar 2003) verbreitet wurde. Wer solches liest, denkt sofort an politische Grenzüberschreitungen des kirchlichen Amtes und einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Mandatsträger, die nach Art. 38 unserer Verfassung „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.  

Was aber steht tatsächlich in der „Lehrmäßigen Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“, die von der Glaubenskongregation „nach Anhören des Päpstlichen Rates für die Laien“ und nach ihrer Approbation durch Johannes Paul II. am 16. Januar 2003 veröffentlicht wurde? Und welche Motive bewegen die Verfasser?

I. Die Aussagen im Überblick

1. Die aktive Teilnahme an der Politik gehört zum „Einsatz der Christen in der Welt“. Sie ist ein Dienst an den Menschen, bei dem „zahlreiche Männer und Frauen“ in der 2000jährigen Geschichte der Kirche sogar zu „Heiligen“ geworden sind (1).

2. Über die jeweils „richtige“ Politik zu entscheiden, ist nicht Sache des kirchlichen Lehr- oder Hirtenamtes, sondern der „gläubigen Laien“ gemäß ihrer „spezifischen Kompetenz“, „geführt vom christlichen Gewissen“ und „im Einklang mit den damit übereinstimmenden Werten“ (1).

3. Der politische Pluralismus ist in der Demokratie eine Selbstverständlichkeit. Das bedeutet aber nicht, dass die jeweilige Mehrheit im Sinne eines ethischen Pluralismus beschließen kann, was sie will (2). Denn die Demokratie beruht auf ethischen Prinzipien, die „nicht verhandelbar“ sind (3). Andernfalls zerstört sie sich selbst.

4. Grund und Mitte von Ethik und Ethos der Demokratie sind die Würde der Person und die damit verknüpften Rechte und Pflichten, wie sie die Soziallehre der Kirche in den Prinzipien des Gemeinwohls, der Solidarität und Subsidiarität entfaltet (3 und 7). Dabei handelt es sich nicht um „konfessionelle Werte“. Man muss sich nicht einmal „unbedingt zum christlichen Glauben bekennen“, um sie zu akzeptieren (5). Denn sie wurzeln „in der Natur des Menschseins selbst“ (2) und sind deshalb jedem Menschen über seine Vernunft zugänglich (6).

5. Man muss deshalb zwischen wahrer und falscher „Laizität“ (ein Wort aus der französischen Geschichte der Trennung von Kirche und Staat) unterscheiden: „Laizität, verstanden als Autonomie der zivilen und politischen Sphäre gegenüber der religiösen und kirchlichen“ ist „ein von der Kirche akzeptierter und anerkannter Wert, der zu den Errungenschaften der Zivilisation gehört“. Wenn daher „eine spezifisch religiöse Norm Gesetz des Staates wird“ – hier spricht die Note offensichtlich in Richtung des aktuellen Islamismus –, dann kann dies die Religionsfreiheit und „andere unveräußerliche Menschenrechte einschränken oder beseitigen“ (6). Falsch wäre „Laizität“ dann verstanden, wenn sie auf die „relativistische These“ hinausliefe, dass es „keine moralische Norm gibt, die in der Natur des Menschseins selbst wurzelt“ und deshalb das Gemeinwohl jeden beliebigen Inhalt haben könne (2). Damit würde zugleich „jede politische und kulturelle Relevanz“ des Religiösen geleugnet (6).

6. Wie aber soll sich der katholische Politiker praktisch verhalten, wenn er mit seiner Auffassung etwa bei der Frage der „Unantastbarkeit des menschlichen Lebens“ in eine Minderheitenposition gerät? Er muss jedem Gesetz widersprechen, „das ein Angriff auf das menschliche Leben“ wäre. Er darf jedoch, sofern sein „persönlicher absoluter Widerstand“ klar und eine Änderung der Rechtslage politisch nicht möglich ist, Gesetzesvorschläge unterstützen, welche „die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben“. Das „gut gebildete christliche Gewissen“ gestattet es jedoch nicht, „mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem grundlegende Inhalte des Glaubens und der Moral... umgestoßen werden“ (4).

7. Das Dokument weist kritisch darauf hin, es sei „gelegentlich vorgekommen“, dass auch „innerhalb einiger Vereinigungen und Organisationen katholischer Prägung“ politische Positionen vertreten worden seien, „die in grundlegenden ethischen Fragen von der Moral- und Soziallehre der Kirche abweichen“. Der Leser erfährt nicht, wer damit gemeint sein könnte. Wichtig ist jedoch, dass es nach Auffassung der Glaubenskongregation eine eindeutige „Soziallehre der Kirche“ gibt. Es sei angesichts der „Gefahr einer kulturellen Diaspora der Katholiken“ besonders wichtig, „den Reichtum der Werte und Inhalte der katholischen Tradition“ neu darzulegen. Der Glaube an Jesus Christus verlange einen „vermehrten Einsatz“ für den „Aufbau einer Kultur“, der sich nicht auf „bloße Strukturveränderungen“ beschränkt. Grundlage einer solchen Kultur sei „die onthologische Würde der menschlichen Person“, die „keineswegs auf eine Gleichheit der Religionen und kulturellen Systeme“ hinauslaufe, „die es nicht gibt“. Die Gewissens- und Religionsfreiheit bedeutet nicht, einen „Indifferentismus“ und „religiösem Relativismus“ zu befürworten.

 

II. Motive und sozialethische Argumente

Was könnte die Glaubenskongregation und ihren Präfekten Kardinal Ratzinger bewogen haben, gerade jetzt eine solche „Lehrmäßige Note“ zu veröffentlichen? Worauf sollten die „Bischöfe der katholischen Kirche und in besonderer Weise... die katholischen Politiker sowie... alle gläubigen Laien, die zur Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben in den demokratischen Gesellschaften berufen sind“, heute besonders achten?

1. Die „rechte Autonomie“ der Kultur

Zunächst möchte das Dokument auf die bleibende und von manchen vergessene Bedeutung der wohl wichtigsten sozialethischen Errungenschaft des Zweiten Vatikanischen Konzils, nämlich das Bekenntnis zur „rechten Autonomie“ der Kultur, hinweisen.1 Für die politische Ethik bedeutet dies zweierlei: Zum einen gibt es keine „christliche Politik“. Damit verabschiedet sich die Kirche endgültig von der „integralistischen“ Vorstellung, religiöse Überzeugungen und ethische Prinzipien ließen sich „eins zu eins“ in politisches Handeln umsetzen. Solche Versuchungen gibt es als „rechter“ Integralismus, der für einen christlichen oder muslimischen „Gottesstaat“ kämpft. Oder als „linken“ Integralismus, der von einem irdischen „Sozialparadies“ träumt. Beide verkennen die Aufgabe und die Möglichkeiten der Politik. Der Glaube habe „nie beansprucht, die sozialpolitischen Inhalte in ein strenges Schema zu zwängen“. Aufgrund der Geschichtlichkeit und Unvollkommenheit des Menschen „müssen jene politischen Positionen und Verhaltensweisen zurückgewiesen werden, die einer utopischen Vision folgen, welche die Tradition des biblischen Glaubens in einer Art Prophetismus ohne Gott verdreht, die religiöse Botschaft instrumentalisiert und das Gewissen auf eine bloß irdische Hoffnung aufrichtet, welche die christliche Spannung auf das ewige Leben hin aufhebt und entstellt“.(7)

2. Wahre und falsche „Laizität“

Zugleich widerspricht die Note mit der Betonung der „richtigen Autonomie“ der Kultur einem falsch verstandenen „Laizismus“, wonach Politik von Moral und Religion vollständig zu trennen sei. Politik würde dann allein der „Moral“ des Machterhalts folgen, wie Machiavelli dies als erster formuliert hat. Dass dessen „Ragione di Stato“ nicht mit der Ethik des demokratischen Verfassungsstaates und dem von seinen Bürgern und Politikern zu fordernden Ethos vereinbar ist, kann man im Grundgesetz nachlesen. Der demokratische Verfassungsstaat ist zwar religiös-weltanschaulich neutral, aber nicht wertneutral. Die „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte“, zu denen sich unsere Verfassung „bekennt“, müssen zugleich als universal gültig angesehen werden. Sie sind „Grundlage jeglicher Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (vgl. Art. 1 GG). Die Note wendet sich also primär gegen den „gefährlichen Irrtum des ethischen Relativismus“, wie Robert Spaemann seinen Kommentar zu der Erklärung überschreibt.2 Spaemann fasst diesen Irrtum in vier Thesen zusammen: „1. Die höchsten Werte einer freiheitlich demokratischen Ordnung sind Toleranz und Pluralismus. 2. Toleranz ist unvereinbar mit der Überzeugung, im Besitz einer absoluten und endgültigen Wahrheit zu sein. 3. Die Rechtsordnung eines freiheitlichen Staates gründet ausschließlich im Willen der Bürger. Sie darf deshalb keine ethischen Prinzipien voraussetzen, deren Universalität nur von einem Teil der Bürger anerkannt wird. 4. Es gibt nicht so etwas, wie das ‚von Natur Rechte‘. Das Recht darf nur Handlungen verbieten, die gegen den Willen derer verstoßen, die von den Folgen einer solchen Handlung betroffen sind.“

Nach den erschütternden Erfahrungen der nationalsozialistischen Ideologie und ihrer Folgen war es fast selbstverständlich, dass sich das demokratische Mehrheitsprinzip nur dann anwenden lässt, wenn man sich – so formulierte es der damalige „Kronjurist“ der SPD Adolf Arndt – vorher über das „Unabstimmbare“ geeinigt hat. Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt demnach von Voraussetzungen, die er sich selbst nicht geben kann (Ernst Wolfgang Böckenförde). Was aber passiert, wenn diese Voraussetzungen in Vergessenheit geraten? Wenn das auf der Würde des Menschen oder den Rechten der Völker gegründete „Systeminteresse“ von einem heillosen Pluralismus ausgehöhlt wird, der nicht mehr weiß, was zur Menschenwürde gehört? Oder wenn man sogar den Menschen neu erschaffen will, wie dies bestimmte gentechnisch beflügelte Futuristen wie James Watson heute unverblümt fordern?3 Bleibt da für den Bürger und Politiker, der sich dem christlichen Gewissen verpflichtet weiß, überhaupt noch politischer Handlungsspielraum? Soll er eine daraus folgende Politik „dem Teufel überlassen“? Oder lässt sich auch unter den Bedingungen eines solchen Pluralismus einerseits und einer fundamentalistischen Re-Ideologisierung andererseits politisches Handeln christlich verantworten und wie? – Das ist offensichtlich das Kernproblem, zu dessen Lösung die „Note“ Orientierung vermitteln möchte.

Auffällig ist die Terminologie, mit der alle religiös motivierten „Übergriffe“ in den Bereich des Politischen unter Hinweis auf die „richtige Autonomie“ der Kultur zurückgewiesen werden. Diese von den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils erarbeitete Grundaussage wird terminologisch mit dem (französischen) Begriff der „Laizität“ verbunden. Damit wird dieser bisher von der Kirche nur negativ verwendete Begriff nun in kirchliches Sprechen zustimmend integriert. Offensichtlich will man damit französischen Animositäten begegnen, wie sie in jüngster Zeit anlässlich der Diskussion um eine mögliche „Invocati-Dei-Formel“ in der zukünftigen Europäischen Verfassung geäußert wurden. Bekanntlich hat vor allem Frankreich bei der Konferenz in Nizza und im EU-Verfassungskonvent bisher erfolgreich verhindert, dass darin irgendein religiöser Bezug erwähnt wird, der auf die christlichen Wurzeln des Ethos der Demokratie hinweist.

3. Die „Natur des Menschseins“

Das Dokument sieht klar die Gefahr, dass im heraufziehenden Zeitalter der Gentechnik die Würde des Menschen auf dem Altar der damit einhergehenden Heilungs- und Heilsvisionen geopfert werden könnte. Ohne das Festhalten an einer objektiven Wahrheit über den Menschen wird die Freiheit zum russischen Roulette. „Wahrheit und Freiheit verbinden sich entweder miteinander oder sie gehen gemeinsam elend zugrunde“ (Johannes Paul II., Fides et Ratio 90). Dabei reicht es nicht aus, die Würde und Rechte der Menschen lediglich auf vertragsrechtliche Vereinbarungen zu gründen. Denn ein lediglich diskursethisch legitimierter „Gesellschaftsvertrag“ bleibt vage, wenn hinter ihm nicht die Überzeugung steht, dass Würde und Rechte der Menschen „in der Natur des Menschseins selbst“ wurzeln und deshalb nicht angetastet werden dürfen (2). Es ist deshalb keinem Gläubigen gestattet, sich unter Berufung auf das Prinzip des Pluralismus und der Autonomie der Laien in der Politik für „Lösungen“ zu entscheiden, die dem „im menschlichen Wesen“ begründeten „natürlichen Sittengesetz“ zuwiderlaufen (5). Das Dokument befasst sich nur exemplarisch mit einzelnen Inhalten dieses Sittengesetzes. Es kommt ihm primär darauf an, das Bewusstsein von der Existenz einer jeder gesellschaftlichen Übereinkunft vorausliegenden „Natur des Menschseins“ zu schärfen. So sehr die entsprechenden sittlichen Konsequenzen zutiefst in der christlichen Offenbarung begründet sind, können sie doch von allen Bürgern – „Christen wie Nichtchristen“ (1) – eingesehen werden. Denn sie sind grundsätzlich mit der natürlichen Vernunft zu erkennen.

 

4. Eigenart und Motive der Note

Die „Note“ ist ein Dokument für die Weltkirche. Sie setzt in ihrer Argumentation einen demokratischen Verfassungsstaat und die damit verbundene „Laizität“ ohne jede Einschränkung als „Errungenschaft der Zivilisation“ voraus. Ihr wichtigstes Anliegen ist es, auf dessen präpositive ethische Voraussetzungen und seine heutigen Gefährdungen aufmerksam zu machen. Diese gehen vor allem von einem technokratisch-libertinistischen Verständnis menschlicher Kultur aus, wie es von einigen ein flussreichen Vertretern insbesondere der „Lebenswissenschaften“ und ihrer biotechnischen Anwendung heute vertreten wird. Das Dokument appelliert „in besonderer Weise an die katholischen Politiker“, aber generell „an alle gläubigen Laien“, ihrer ethischen Verantwortung bei allen damit zusammenhängenden politischen Entscheidungen gerecht zu werden. Die Erklärung stützt sich auf die entsprechenden Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, der kirchlichen Sozialenzykliken und einiger besonders wichtiger Verlautbarungen des gegenwärtigen Papstes. Sie ist motiviert von der Sorge, dass Wichtiges davon in Vergessenheit geraten könnte. Sie möchte zur Übernahme politischer Verantwortung motivieren und sowohl einer religiösen Re-Ideologisierung des Politischen (wie vor allem im heutigen Islamismus), als auch einem absoluten Wert-Relativismus (falsche „Laizität“) vorbeugen. Sie befindet sich im Blick auf die anthropologischen und sozialethischen Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates in Übereinstimmung mit der bisher maßgeblichen Tradition der deutschen Verfassungsrechtslehre. Diese betont in gleicher Weise wie das römische Dokument jenes Verständnis des demokratischen Verfassungsstaates, das im unveräußerlichen, vorstaatlichen, also naturrechtlich gegebenen Menschenrechten die ethische Begründung, aber zugleich auch Begrenzung der politischen Willensbildung in der Demokratie sieht.

 

III. Wichtige Implikationen und Konsequenzen

1. Zur naturrechtlichen Argumentation

In nicht weniger als sieben Stellen spricht die Note in ähnlichen, der Sache nach dasselbe ausdrückenden Formulierungen vom „natürlichen Sittengesetz“, der „Natur des Menschseins“, einer „natürlichen Ethik“, vom „menschlichen Wesen“ und dessen „natürlicher Erkenntnis“ und – all dies in seinen politisch-ethischen Konsequenzen zusammenfassend – von „ethischen Prinzipien, die aufgrund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht ‘verhandelbar‘ sind.“ (3). – Wie ist diese „naturrechtliche“ Argumentation zu verstehen und gegenüber möglichen Einwänden zu begründen?

a) „Für alle annehmbar“

Die „Lehrmäßige Note“ legt großen Wert auf die Feststellung, dass die politische Verantwortung der Christen und das damit verbundene ethische Fundament keineswegs christliches „Sondergut“ darstellt, das man nur unter der Voraussetzung des biblisch-christlichen Glaubens im Sinne der übernatürlichen Offenbarung Gottes annehmen könne. Die moderne katholische Soziallehre wendet sich an „alle Menschen guten Willens“.

Der gegenwärtige Papst spricht dabei mehrfach sogar ausdrücklich „jene große Gruppe an, die sich zu keiner Religion bekennt“ (Centesimus annus 60,2; vgl. auch Sollicitudo rei socialis 38,2). Er kann dies tun, weil wir Christen davon überzeugt sind, mit Hilfe der uns vom Schöpfergott geschenkten natürlichen Vernunft die Unterscheidung von Gut und Böse vornehmen zu können, und dass er uns auch die sittliche Kraft gegeben hat, das Gute zu erstreben und zu verwirklichen trotz aller „Beschädigung“ der menschlichen Natur durch die Sünde. In der Mitte dieser Fähigkeit steht die Einsicht – so hat es Johannes XXIII 1963 in der Enzyklika Pacem in terris Nr. 9 formuliert –, dass jeder Mensch „eine Natur (hat), die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen. Wie sie allgemein gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner Weise veräußert werden“ (Aussagen, die fast wörtlich in der Weihnachtsbotschaft Pius XII. von 1942 zu finden sind). Die damit zusammenhängenden „Grundsätze“, so sagt der gleiche Papst, „sind deshalb für alle annehmbar“ (Mater et magistra 220).

Genau an dieser Stelle scheiden sich freilich heute die Geister in zwei Lager: in solche, die konsenstheorethisch, und in solche, die naturrechtlich argumentieren. Für erstere gilt – hier im Anschluss an Jean-Jacques Rousseau (s.Bild) formuliert – „gut ist, was die volonté générale dafür hält.“ Heute würde man einfach sagen: was die Mehrheit beschließt. Unser Grundgesetz dagegen „bekennt sich... zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (Art. 1 Abs. 2).

Als das Grundgesetz entstand, hat kaum jemand bezweifelt, dass die Menschenrechte nicht deshalb gelten, weil der Gesetzgeber sie beschließt, sondern sie als „Naturrecht“ vorfindet und sich deshalb dazu bekennt. Heute meinen manche, vielleicht sogar viele, dass es eine „Wesensnatur“ des Menschen gäbe, könne man nicht beweisen. Selbst wenn dem so wäre, ist das erst in zweiter Linie bedeutsam. Die Welt besteht nicht aus Philosophen, sondern aus Menschen, die unabhängig von allen wissenschaftlichen Diskursen über den letzten Grund aller Dinge, über den Sinn ihres Lebens und über die Grundlage der menschlichen Gesellschaft nachdenken. Insofern ist jeder Mensch ein Philosoph. Für die Qualität des Lebens und Zusammenlebens ist letztlich die persönliche Überzeugung möglichst vieler entscheidend, dass es eine mit der menschlichen Natur gegebene, nicht mehr hinterfragbare Würde jedes Menschen und damit unabdingbar verbundene Rechte und Pflichten gibt. Wie man dies „wissenschaftlich“ beweisen kann, ist zweitrangig. Viel wichtiger ist, wie viele Menschen an diese Würde glauben, eine Würde, die unabhängig von Raum und Zeit jeder menschlichen Person zukommt, und zwar ohne einschränkende Adjektive vom ersten Augenblick der biologischen Existenz bis zum natürlichen biologischen Ende des Menschen.

b) Universell gültig

Das Grundgesetz hat auch keine Probleme damit, die Menschenrechte „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ zu bezeichnen. Wissenschaftlich gesprochen: Es hält diese Überzeugungen und die damit verbundenen Grundwerte für universell gültig. Also unabhängig von allen kulturellen und geschichtlichen Besonderheiten. Nach den Erfahrungen von zwei Weltkriegen und den geistigen Verwüstungen der Ideologien, die sie ermöglichten, war die Völkergemeinschaft bereit, 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dies im Grundsatz zu akzeptieren.

Heute kann man gelegentlich hören: Die Grundrechtsphilosophie sei ein typisches Produkt der abendländisch-westlichen Kultur und könne nicht auf andere Kulturkreise übertragen werden. Oft verweist man dabei auf Afrika oder auf China. Was Afrika angeht: Ich habe insgesamt acht afrikanische Doktoranden, die meisten aus Nigeria. Wenn ich mir die vier bereits fertigen Dissertationen und auch die Diskussionen mit den übrigen Doktoranden vor Augen stelle, dann habe ich nie damit Probleme gehabt, dass sie die anthropologischen Grundaussagen und die Sozialprinzipien der Katholischen Soziallehre als mit ihren Kulturen für unvereinbar erklärt hätten. Im Gegenteil: Sie fanden bei näherem Zusehen sogar auffällige Konvergenzen damit, etwa im Bereich des Wertes der menschlichen Arbeit und der darauf gegründeten Ordnung.4 Ich habe auch einmal einen chinesischen Doktoranden gefragt, der bei mir im Nebenfach geprüft wurde, was er von der These halte, die „westlichen“ Menschenrechte könne man unter den ganz anderen Voraussetzungen der chinesischen Kultur nicht dorthin übertragen. Seine Antwort: Das behauptet die Regierung, nicht aber die Menschen, die im Gefängnis sitzen.

Als der Papst vor einigen Jahren vor der UNO sprach, da herrschte fast atemlose Stille, und am Ende wurde seine Rede mit lang anhaltendem Beifall bedacht. Warum wohl? Der Papst hatte im Wesentlichen nichts anderes gesagt, als dass alle Menschen dieser Erde die gleiche Würde und damit untrennbar verbundene Rechten und Pflichten hätten. Er hat weiterhin betont, dass jedes Volk im Kontext seiner eigenen Kultur, diese allen Menschen gleiche gemeinsame Natur realisieren müsse und dazu das Recht habe.

c) Die „unsichtbare Wurzel“

Dessen ungeachtet ist es richtig, dass die Einsicht in die Würde und Rechte der Menschen weltweit gesehen nirgends deutlicher herausgearbeitet wurden, als unter den Voraussetzungen des abendländisch-christlichen Kulturkreises. Dass hier der Aufklärung eine wesentliche Bedeutung zukommt, ist unbestritten. Die innere Kraft des in ihrem Kontext entstandenen Denkens, wonach sich die menschliche Gesellschaft auf einen entsprechenden „Gesellschaftsvertrag“ stützt, führt allerdings nur dann zu einer dauerhaften Ordnung, welche der Würde und den Rechten der Menschen entspricht, wenn es sich bei diesem Gesellschaftsvertrag nicht einfach um eine nur vertraglich legitimierte Vereinbarung handelt. Der Geltungsgrund eines solchen Vertrages liegt ihm vielmehr voraus. Der ehemalige Verfassungsrichter und Staatsrechtslehrer Paul Kirchhof sagt dazu: „Die bloße Einigung im Unbegründeten und Unbegründbaren verfällt, wenn sie nicht von einem einigenden Rechtsgedanken, einer rechtfertigenden Idee getragen wird. Deshalb ist und bleibt das Christentum in seiner nunmehr 2000 Jahre alten Entwicklung das Fundament unseres Verfassungsrechts, das die Verfassungsordnung nicht allein zu tragen hat, aber eine wesentliche – alternativlose – Verfassungsstütze bietet“. Er veranschaulicht dies am Bild eines „Verfassungsbaumes“: „Dieser Baum gründet in einer unsichtbaren, in keinem Verfassungstext geschriebenen Wurzel, der christlich-abendländischen Idee von dem würdebegabten, mit Personalität ausgestatteten, zur Freiheit fähigen Menschen“.5 Dies gilt uneingeschränkt auch für die gegenwärtig entstehende Verfassung Europas. Insofern haben die deutschen Bischöfe völlig Recht, wenn sie fordern, diese unsichtbare Wurzel der Kultur Europas auch sichtbar in der Formulierung der Verfassung zum Ausdruck zu bringen, damit wir „nicht vergessen, was man schon einmal wusste“ (Robert Spaemann), und so die großen Errungenschaften der europäischen Kultur in eine ungewisse Zukunft hineinmanövrieren.

 

2. Glaube und Politik in der Krise der Moderne

Wer das Spannungsfeld von Glaube und Politik und die Aufgaben, die sich in diesem Feld für die Kirche heute ergeben, ausloten will, der muss das gesamte „Experiment“ der Moderne in den Blick nehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen jenem halben Jahrtausend, das wir im Allgemeinen mit dem Begriff „Neuzeit“ verbinden, und jener „Spätmoderne“, die sich uns in der Zeitgeschichte der letzten 50 Jahre erschließt. Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden drei Problemfelder besonders herausgestellt werden

a) Größe und Krise des neuzeitlichen Denkens

Die Geistesgeschichte der Neuzeit lässt sich rückblickend als großartige und vordem ungeahnte Entfaltung menschlicher Möglichkeiten durch die autonome Vernunft und ihre Anwendung in Technik, Ökonomie und Politik beschreiben. Dem verdanken wir, und dies soll nicht verschwiegen werden, eine in der gesamten Menschheitsgeschichte bisher ungeahnte Entfaltung menschlicher Möglichkeiten in der modernen Wohlstandsgesellschaft. Selbst wenn davon noch viele Menschen ausgeschlossen sind, währe es ohne diesen „Fortschritt“ auch nicht im Entferntesten möglich, heute über 6 Milliarden Menschen auf dem Planeten Erde mit den für das Leben notwendigen Gütern zu versorgen. Dies alles verdanken wir der Entfaltung der wissenschaftlichen Vernunft und ihrer technisch-ökonomisch-politischen Anwendung. Allerdings war dies nur solange problemlos, als es mit Ergebnissen geschah, die so positiv waren, dass sich die Sinnfrage dabei erst gar nicht stellte. Inzwischen wurden aber auf diesem Weg Möglichkeiten eröffnet, ja zum Teil schon Tatsachen geschaffen, deren humaner Sinn entweder nicht mehr ohne weiteres evident erscheint oder geradezu als inhuman bezeichnet werden muss. Davon zeigt sich bis zur Gegenwart das neuzeitliche Fortschrittsdenken immer wieder überrascht. Das Wissenschaftsverständnis der Neuzeit glaubte lange, seine Rationalität in sich selber zu tragen und verfuhr deshalb stets nach der Maxime: Was möglich ist, das wird auch verwirklicht, ohne weitere Rückfragen nach der ethischen Qualität oder gar dem theologischen Sinn des Fortschritts. Seitdem aber auf diesem Weg nicht nur Nützliches und Gutes, sondern auch Bedrohliches, ja Tödliches geschaffen werden kann, lassen sich Wert- und Sinnfragen aus dem Konzept der Wissenschaft und der öffentlichen Vernunft nicht mehr ausklammern. Genau dies markiert, nach einem bekannten Buchtitel von Romano Guardini, das „Ende der Neuzeit“6 und führt zur Krise der Moderne. Damit ist die Menschheit genau bei jener Frage angelangt, die sie am Beginn der Neuzeit glaubte, auf sich beruhen lassen zu können, nämlich die Frage nach der Humanität ihrer eigenen Produkte, nach dem Sinn des Lebens und der Gesellschaft, also nach Ethos und Religion. Insofern sind die empirischen Wissenschaften und die darauf folgende Praxis wieder auf Ethik verwiesen und – soweit man ethische Grundentscheidungen nur in einem Transzendenzbezug des Menschen verankern kann – auf eine theologische Anthropologie. Man kann sagen: Gott hat den ihm neuzeitlich entlaufenden Menschen wieder eingeholt.

Insofern ist das „Experiment“ Neuzeit keineswegs abgeschlossen. Es steht vielmehr auf dem Prüfstand. Es befindet sich in der „Schwebe“. Wurde dies bisher von vielen noch nicht gesehen, so führt die gegenwärtige bioethische Debatte wohl auch den letzten zu der Einsicht, dass in den „angewandten“ Wissenschaften, sofern man auf Wertentscheidungen und deren Letztbegründung verzichtet, menschliches Handeln zum „Russischen Roulette“ werden kann. Selbst wenn man den Rückgriff auf eine theologische Begründung technischen und politischen Handelns nicht akzeptiert, gibt es keinen wertfreien Ausweg aus bestimmten, von der Wissenschaft bereitgestellten Möglichkeiten, da sie zu Gefährdungen des Humanum schlechthin führen und deshalb nicht mehr verharmlost werden können. Insofern der unlösbare Zusammenhang zwischen der Wissenschaft und deren Anwendung und einer ethischen bzw. theologischen Legitimation solchen Handeln immer deutlicher hervortritt, ist das Konzept einer wertfreien, religionslosen, also einer säkularistischen Gesellschaft gescheitert. Dies ist der Kern der Krise der Moderne. Darüber in der Beliebigkeit eines postmodernen „anything goes“ hinwegzusehen, kann nur als Naivität bezeichnet werden. Es gibt keinen Pluralismus ohne Grundwertbasis, keine „prästabilierte Harmonie“ der Experimente, die der Mensch mit sich selber machen kann.

b) Der Streit um den Schutz der Menschenwürde

Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms und die neuentdeckten Möglichkeiten der Zellforschung und deren potentielle Anwendung zeigen schlaglichtartig wie kein anderes Phänomen der gesamten bisherigen neuzeitlichen Geschichte den inneren Zusammenhang zwischen politischer Gestaltung und der Notwendigkeit ihrer ethischen Begründung durch eine Philosophie und Theologie der menschlichen Würde. Dies haben auch jene gemerkt, die bisher glaubten, ohne „ethische Fesseln“ nach der Maxime verfahren zu können: Was gemacht werden kann, wird gemacht. Insofern erleben wir in der gegenwärtigen bioethischen Debatte nicht zufällig heftige Angriffe bestimmter Naturwissenschaftler und Philosophen auf die, wie sie sagen, „fundamentalistischen“ Positionen insbesondere der Katholischen Kirche.

Der Streit um die Interpretation der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde ist voll entbrannt. Gemäß der Interpretation dieses Verfassungssatzes durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen über die Abtreibung beginnt der Rechtsschutz der menschlichen Person nicht erst mit der Geburt. Mit dem Beginn seiner Existenz im Mutterleib hat der Embryo ein eigenes, von der Mutter unabhängiges Lebensrecht. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz beginnt das menschliche Leben unwiderruflich mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle und ist deshalb von diesem Zeitpunkt an als menschliches Leben geschützt. Diese Aussagen werden heute nicht nur von dem Präferenz-Utilitarismus eines Peter Singer oder von Norbert Hoerster ausdrücklich in Frage gestellt, sondern auch von Philosophen, die allgemein als bedeutend gelten, wie etwa Sloterdijk oder Gadamer. Peter Sloterdijk erklärte: „Die Ausdrücke Mensch und Würde waren nie dafür gedacht, auf eine gerade befruchtete Eizelle angewandt zu werden. Hier muss man den katholischen Fundamentalisten die Grenzen zeigen.“ Und Hans-Georg Gadamer stellte fest: „Ich glaube, dass der Schrei des Babys, mit dem die Geburt sich vollzieht, der entscheidende Moment ist. Der Embryo ist auch Leben, aber er hat kein Bewusstsein. Und unser menschliches Leben zeichnet sich durch Bewusstsein aus. Aber wann Bewusstsein auftritt – diese Aufklärung wird es nie geben“.7 Solchen philosophischen Aufweichversuchen des Lebensschutzes und einer entsprechenden Praxis standen bis heute der verfassungsrechtliche Schutz der Menschenwürde und deren rechtswissenschaftlich eindeutige Interpretation im Wege. Dies könnte sich allerdings dann ändern, wenn die Rechtsprechung jener neuen Hermeneutik folgen sollte, die der Bonner Staatsrechtslehrer Mattias Herdegen in seiner Neubearbeitung des unter den Herausgebernamen von Theodor Maunz und Günter Dürig firmierenden klassischen Kommentierung zu Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes vornimmt. Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht hierin einen „Epochenbruch“ und überschreibt seine Kritik mit dem Satz „Die Würde des Menschen war unantastbar“.8 Otto B. Roegele schrieb dazu: „Wo die Verfassung die Würde des Menschen nicht mehr schützt, wird Gottes Beistand umso nötiger gebraucht“.9

Eine große Aufgabe der „Katholiken im politischen Leben“ besteht darin, gerade auf diesem Feld aufzuzeigen, dass der Mensch nicht ohne bewusst gesetzte Grenzen der Verfügung über sich selbst leben und menschenwürdig überleben kann. Insofern kommt es darauf an, die „transpositiven Wurzeln“ der Menschenrechte aufzuweisen. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Europäische Charta der Menschenrechte und ihre weitere Interpretation im gegenwärtigen und zukünftig größeren Europa. Hier scheint es besonders wichtig, dass auch gerade die Kirchen in den neu zur EU hinzukommenden Ländern Mittel- und Osteuropas ihren Beitrag der Bewusstmachung dieser Wurzeln der Menschenrechtsphilosophie und einer entsprechenden politischen Verfassung öffentlich artikulieren.10

c) Aufgaben und Chancen einer Politik aus christlicher Verantwortung

Damit lässt sich abschließend der Bogen zu dem schlagen, was wir bereits oben gesagt haben: Die Neuzeit ist die bisher einzige Epoche der Menschheitsgeschichte mit nahezu unbegrenzten Verheißungen und Erwartungen. Die moderne „Erfolgsgesellschaft“ führt mehr und mehr zu einem Denken, das einen Rechtsanspruch auf ein krisenfreies Dasein zusammen mit einem möglichst lang währenden Leben internalisiert hat. Für das eine hat die Politik, für das andere die Medizin zu sorgen. Innerhalb eines solchen Erwartungshorizontes werden Versagen und Schuld, Erfolglosigkeit oder Nichterfüllung von Wünschen, Abstriche vom gewohnten Lebensstandard, vor allem aber Leiden jeder Art, insbesondere schwere Krankheit und Tod, als kontraproduktiv zum herrschenden Lebensgefühl empfunden. Gerade dies könnte aber auch ein neuer Anknüpfungspunkt sein, die christliche Botschaft in ihrem ursprünglichen Kern zu vermitteln. Die evangelisierende Aufgabe der Kirche bestünde darin, gerade angesichts enttäuschter Selbsterlösungsvorstellungen die ganze Breite und Tiefe des biblisch-christlichen Gottesbildes zu verkünden, die Solidarität dieses Gottes in Jesus Christus mit der menschlichen Endlichkeit und dem Tod, das Antlitz des auferstandenen und kommenden Herrn, eben die Verkündigung dieses Gottes und des Menschen im Lichte des österlichen Glaubens. Darin liegt die Hauptaufgabe bzw. der Kern der „Neuevangelisierung“, für die der Papst unermüdlich wirbt. Dies bedeutet keinen Rückzug aus der Politik in eine Nische der Gesellschaft, im Gegenteil. Gerade die gegenwärtige bioethische Debatte zeigt wie nichts anderes die öffentliche Relevanz des christlichen Gottes- und Menschenbildes.

Die beiden erkenntnistheoretischen Hauptideologien der späten Moderne sind der Biologismus, der den Unterschied zwischen Mensch und Tier leugnet, sowie der Skeptizismus, der Wahrheit lediglich als gesellschaftliches Konstrukt ansieht. An der naturrechtlichen und theologisch-ethischen Begründung der Menschenwürde, und allein an ihr, prallen letztlich alle biologistischen und skeptizistischen Versuche ab, durch utilitaristische Güterabwägungstheorien zwischen den Anfang und das Ende des menschlichen Lebens irgendwelche willkürlichen Unterscheidungskriterien einzufügen. Die gegenwärtige biopolitische Debatte unternimmt erneut einen solchen Versuch. Der Journalist Bernd Ulrich hat dies auf die Formel gebracht: „Was ist der Mensch? Da gibt es keinen Kompromiss, und doch wird an ihm gearbeitet“.11 Der Jurist Rainer Beckmann stellt den dem Satz entgegen: „Der Embryo ist kein Rechnungsposten“.12 Mit Robert Spaemann (Bild) gilt es festzuhalten: „Wer jemand ist, ist es immer“.13 Es gibt zum Glück nicht wenige Stimmen dieser Art, die aus philosophisch-ethischen Überzeugungen zum gleichen Ergebnis kommen, wie die aus der Gottebenbildlichkeit und einer christlichen Naturrechtsphilosophie abgeleitete Begründung der menschlichen Würde. Insofern gilt: „Es geht nicht um eine katholische Sonderethik, sondern um den rechten Gebrauch der Vernunft“.14

Die Kirche, so sagt es der Papst, „darf den Menschen nicht verlassen“, sondern muss „treu den Weg des Menschen zu ihrem eigenen machen“ (Centesimus annus 62,3). Dazu gibt es auch heute durchaus Verbündete aus dem Bereich der Philosophie und der Naturwissenschaften und auch – trotz mancher Abweichungen im Einzelfall – gemeinsame Grundpositionen der christlichen Konfessionen. Gerade aber weil solche Positionen heute – in einem gewissen Unterschied zur Nachkriegszeit – nur von einer kognitiven Minderheit vertreten werden, kann die Kirche ihren Auftrag gegenüber der Politik nicht durch „Anpassung“, sondern nur durch die Schärfung des „eigenen Profils“ erfüllen15, ohne deshalb die übrige Menschheit sich selbst zu überlassen.

Die heutige geistesgeschichtliche Situation gibt weder für die Kirche noch für jene christlich-demokratische Parteien, die das „C“ in ihrem Namen ernst nehmen, Anlass zur Resignation. Freilich müssen sie ihren Mitgliedern und der Gesellschaft deutlich machen, dass ein Humanum jenseits des christlichen Menschenbildes unter heutigen Bedingungen mehr denn je auf schwachen Füßen steht. Dies aufzuzeigen, scheint heute leichter zu sein als vor den Katastrophen des 20. und den gentechnischen Aussichten des 21. Jahrhunderts. Insofern brauchen die Christen nicht zu befürchten, im Diskurs der öffentlichen Vernunft keinen Platz zu finden. Im Gegenteil, sie sind mehr denn je gefordert, denn: die Kirche „darf den Menschen nicht verlassen“, sondern muss „treu den Weg des Menschen zu ihrem eigenen machen“ (Centesimus annus 62,3).

 

Anmerkungen:

[1] vgl. Anton Losinger, „Iusta autonomia“. Studien zu einem Schlüsselbegriff des II. Vatikanischen Konzils, Paderborn u.a. 1989  
2
Robert Spaemann, Der gefährliche Irrtum des ethischen Relativismus, in: L´Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 7. Februar 2003, Nr. 6, Seite 12  
3
vgl. Franz Kamphaus, Der neue Mensch, in: FAZ vom 27. November 2002  
4
s. z.B. Obiora F. Ike, Value Meaning and Social Structure of Human Work. With Reference to „Laborem Exercens“ and its Relevance for a Post-colonial African Society, Frankfurt a.M. u.a. 1986.  
5
Paul Kirchhof, Auf christlichem Nährboden, Rheinischer Merkur Nr. 14 vom 17.04.2000, S. 8.  
6
Romano Guardini, Das Ende der Neuzeit, Würzburg 1947.  
7
Vgl. Bild 31. Mai 2001.  
8
Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Würde des Menschen war unantastbar. Abschied von den Verfassungsvätern: Die Neukommentierung von Artikel 1 des Grundgesetzes markiert einen Epochenbruch, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.09.03 Nr. 204 S. 33/35.  
9
Otto B. Roegele, Braucht Gott Europa – oder aber umgekehrt? In: Rheinischer Merkur vom 11.09.03. Nr. 37 S. 26.  
10
Vgl. Ludger Kühnhardt: Christliches Menschenbild im Prozeß der europäischen Einigung, Reihe „Kirche und Gesellschaft“ Nr. 280, hrsg. von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, Köln 2001.  
11
Bernd Ulrich, Eine genpolitische Wende, in: Der Tagesspiegel, 4.07.2001.  
12
FAZ, 10.05.2001, 108/52.  
13
FAZ, 11.03.01, 68/67.  
14
Joachim Kardinal Meisner, Die Tagespost, 23. Juni 2001.  
15
Vgl. Eugen Kleindienst: Eigenes Profil – nicht Anpassung. Die Kirche in der säkularisierten Gesellschaft, Reihe „Kirche und Gesellschaft“ 281, hrsg. von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, Köln 2001.