HOME 

 

 

Wissenschaftlicher Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND

+ + + EUROPA - UNSERE HEIMAT. + + + SPECIAL ZUR ZUKUNFT UNSERES KONTINENTS + + +

 

 

Solidarität ist die Seele der Europäischen Union  
Erklärung der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft


Santiago de Compostela, 24.
April 2004

1. Anlaß unserer Stellungnahme ist der Beitritt von zehn weiteren Staaten und der noch offene Prozeß zur Annahme eines neuen Verfassungsvertrages. Sie richtet sich an die politisch Verantwortlichen, an die europäische Öffentlichkeit, vor allem aber an alle Europäer. An der Schwelle zur nach innen und außen sich neu bildenden Union meinen wir, daß das das Nationalinteresse übersteigende Gemeinschaftsinteresse künftig stärker herausgestellt und handlungsbestimmend werden sollte. Hier liegt die gestaltende Ursache des europäischen Zusammenwachsens und eine auszubauende Quelle der Solidarität.

Für Christen ist Solidarität Ausdruck ihres Glaubens. Als geistige Haltung, die im Schöpfungsglauben wurzelt, entspringt sie dem Bewußtsein gegenseitiger Abhängigkeit. Sie ist „die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir für alle verantwortlich sind“1. Sie leitet unsere Handlungen: teilen, helfen, verzichten, opfern, mitfühlen. Sie umschließt den Respekt für die Unterschiede, und für die unterschiedlichen Schicksale von Völkern, sowie die Anerkennung wieder zu erlangender nationaler Würde. Sie ist ein auf den anderen Rücksicht nehmendes Handeln von Menschen und menschlichen Gemeinschaften, die sich verbunden wissen. „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Matthäus 25,40).

2. In der Europäischen Union verbinden sich nicht nur Staaten und Völker. Gerade die Menschen werden mehr und mehr in direkter Weise von der Einigung erfaßt. Erst das läßt eine Solidargemeinschaft entstehen. Erst das kann der europäischen Einigung ihre Seele geben, und macht sie für die Menschen zu einer Sache von Herz und nicht nur von Verstand. Mit der vorliegenden Erklärung möchten wir, die Bischöfe der COMECE, für eine Ausweitung und Vertiefung der Solidarität in der Europäischen Union werben.

Sie ist eine der eigentlichen Berufungen der Union, der das Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung unterzuordnen ist. Solidarität ist für uns eine der vorrangigen Werten, die im Artikel I-22 des vom europäischen Konvent vorgelegten Verfassungsvertrags genannt werden.

Gleichzeitig sehen wir die Sorge, daß der Begriff der Solidarität auch zur Durchsetzung eigener Interessen mißbraucht wird. Außerdem möchten wir dem Mißverständnis vorbeugen, daß jegliche Solidarität einer europäischen Regelung bedürfe. Kein europäisches Gesetz oder Programm kann die Solidarität in der Familie oder die gute Nachbarschaft ersetzen. Das gute Zusammenleben der Konfessionen und Religionen, die Gastfreundschaft zwischen den Glaubensgemeinschaften darf nicht vom europäischen Gesetzgeber geregelt werden. Im übrigen wird regionale Verbundenheit durch das - langsam entstehende - europäische Bewußtsein nicht überflüssig, und bestimmte Formen der Solidarität, deren Entstehung sehr eng mit den Errungenschaften des modernen Nationalstaats verbunden sind, brauchen auf absehbare Zeit nicht „europäisiert“ zu werden.

3. Der erste Teil unserer Stellungnahme stellt die Solidarität als beständiges Element der bereits geltenden vertraglichen Grundlagen der Union vor und betrachtet sie im Lichte der Soziallehre der Kirche. In einem zweiten Schritt wird die Notwendigkeit einer Vertiefung der Solidarität in der Europäischen Union entwickelt, die vielleicht nur erreicht werden kann, wenn eine Gruppe von Staaten im Rahmen der geltenden Verträge und europäischen Institutionen vorangeht. Dabei müßte vor allem Sorge getragen werden, daß andere EU-Länder sich dieser Gruppe auch später annähern und anschließen können.

Ebenfalls im zweiten Teil wird für eine Ausweitung der Solidarität mit jenen Ländern und Weltregionen geworben, die nicht zur Europäischen Union gehören. Der dritte Teil weist nachdrücklich auf die Solidarität in einer Europäischen Union von 25 Mitgliedsstaaten hin, die sich für die Zeit nach 2006 in einem neuen Finanzrahmen bewähren muß. Diese neue mittelfristige Finanzplanung der Europäischen Union wird zum Prüfstein dafür werden, wie der unvergleichlich größeren wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit in der künftig größeren Union begegnet werden kann.

 

Solidarität durchzieht bereits die Verträge der Union – eine Betrachtung im Lichte der katholischen Soziallehre

4. Der EU-Vertrag stellt den Vertragsparteien die Aufgabe, die Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und ihren Völkern (EUV Art 1. Abs. 3) kohärent und solidarisch zu gestalten. Der seit 1957 immer wieder überarbeitete EG-Vertrag definiert als Gemeinschaftsaufgabe die Förderung der Solidarität der Mitgliedsstaaten (EGV Art 2). Das Kapitel IV der europäischen Grundrechtscharta trägt den Titel „Solidarität“. Darin werden Grundrechte aus dem Arbeitslebens, des Gesundheitsschutzes, der sozialen Sicherheit, des Zugangs zu Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und des Umwelt- und Verbraucherschutzes aufgezählt. Im Entwurf des neuen Verfassungsvertrages hat der europäische Konvent Solidarität als Wegweiser im Artikel I-2 verankert.

5. In der Einleitung wurde Solidarität unter anderem als Entscheidung zum helfenden Handeln aus dem Bewußtsein der Verbundenheit definiert. In einem grundlegenden Text der katholischen Sozialverkündigung, der Enzyklika Sollicitudo Rei Socialis von Johannes Paul II aus dem Jahr 1987 werden die Aufgaben dabei wie folgt verteilt: „Diejenigen, die am meisten Einfluß haben, weil sie über eine Anzahl von Gütern und Dienstleistungen verfügen, sollen sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen und bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf derselben Linie von Solidarität sollen die Schwächsten ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen, sondern selbst tun, was ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht in egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern auch die Interessen der anderen berücksichtigen (Nr. 39)“. Was hier über Personen gesagt wird, sollte entsprechend auch für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union gelten. Solidarität ist immer auch ein Appell an die eigene Verantwortung. Ernsthaft muß außerdem geprüft werden, was aus eigener Kraft geschafft werden kann, denn das verlangt die Anwendung einer anderen Grundforderung der katholischen Soziallehre, der Subsidiarität, die zugleich für alle ein Stein des Anstoßes zur Selbstprüfung sein sollte.

6. Für die Solidarität unter EU-Staaten ergeben sich eine Reihe von Fragen: Was kann jenen reichen Mitgliedsstaaten entgegnet werden, deren Bürger die schon zu tragende Steuerlast so hoch erscheint, daß ihre Regierungen ihnen keine zusätzlichen Opfer, zumal für europäische Aufgaben, zuzumuten wagen? Wie ist mit europäischen Regionen umzugehen, die scheinbar trotz nachhaltiger Hilfen nur geringe Fortschritte erzielen konnten? Wie kann den EU-Staaten der mittleren Gruppe bei der Verwirklichung ihrer Ziele weiterhin so geholfen werden, daß der Vorrang für die wirtschaftlich Schwächsten entsprechend der in der katholischen Soziallehre ausgesprochenen Option für die Armen nicht in Frage gestellt wird? Wie kann ein sparsamer und verantwortlicher Umgang mit den Geldern der Europäischen Union gefördert und der Versuchung zur Veruntreuung entgegengewirkt werden?

Zur Beantwortung dieser Fragen hilft ein Blick auf die Katholische Soziallehre. Solidarität ist mehr als ein bloßer materieller Interessenausgleich. Sie setzt ein besonderes Bewußtsein der Verbundenheit voraus und muß zu einer Union der Verantwortung für den Umgang mit materiellen Gütern im Geiste der Nächstenliebe führen. Wir Europäer können dafür an das gemeinsame christliche Erbe anknüpfen, und es ist erwünscht, ein gutes Gleichgewicht zwischen Union und dem unverzichtbaren Lebenszusammenhang der Region zu erreichen.

7. Solidarität wird wirksam, wenn ein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit oder der freundschaftlichen Verbundenheit herrscht. In der zitierten Enzyklika „Sollicitudo Rei Socialis“ heißt es: „Die Übung von Solidarität im Innern einer jeden Gesellschaft hat ihre Wirkung dann, wenn sich ihre verschiedenen Mitglieder gegenseitig als Personen anerkennen“(Nr.39).Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkennen als Vertragsparteien ihre Zusammengehörigkeit. Sie schließt die dauerhafte Respektierung gemeinsamer Institutionen und eine übergeordnete Rechtsordnung ein. Durch ihre Zustimmung zum Beitritt haben die bisherigen fünfzehn Mitgliedsstaaten die zehn neuen Staaten in ihre Solidarität aufgenommen.

8. Die neue Zusammengehörigkeit ruht nicht allein auf wirtschaftlichen und geographischen Gegebenheiten. Im Kern des europäischen Einigungsbewußtseins wirken Religion und Kultur. Sie sind sogar der eigentliche Nährboden der Integration. Im nachsynodalen Schreiben „Ecclesia in Europa“ stellt Papst Johannes Paul II. fest: „ Die europäische Moderne schöpft die eigenen Werte aus seinem christlichen Erbe. Eher denn als ein geographischer Raum läßt sich Europa als ein vorwiegend kultureller und historischer Begriff bestimmen, der eine Realität kennzeichnet, die als Kontinent auch dank der einigenden Kraft des Christentums entstanden ist, das es verstanden hat, unterschiedliche Völker und Kulturen in gegenseitiger Ergänzung zusammenzuführen, und das eng mit der gesamten europäischen Kultur verbunden ist.“ … „Die Europäische Union setzt ihre Erweiterung fort. Daran über kurz oder lang teilzunehmen, sind alle Völker berufen, die dasselbe grundlegende Erbe teilen.“ 3 Wir verkennen nicht, daß dieses Erbe auch dunkle Seiten hat. Wir sind gleichwohl davon überzeugt, daß die in ihm vorhandenen Kräfte im guten Sinne zur Wirkung gebracht werden können.

9. Das aus dem christlichen Erbe herrührende Bewußtsein der kulturellen Einheit muß nicht ohne weiteres sofort für alle den Beitritt zu einer politischen Union bedeuten. Das Bewußtsein dafür muß, wie die Integrationsgeschichte Europas zeigt, über Jahre wachsen. Es ist deshalb ein Gebot der Klugheit, den Mitgliedsstaaten, die dazu nicht in der Lage sind, mehr Zeit für weiterreichende Integrationsschritte zu gewähren.

10. Solidarität mißt sich nicht allein an den Transferleistungen in der Europäischen Union. Hinter den materiellen Transferleistungen steht stets eine sie tragende politische Haltung. Im übrigen sind nicht nur materielle, sondern auch „geistige Güter“ Gegenstand der Solidarität.4 Dazu gehört der Austausch der Gaben im kulturellen und spirituellen Bereich, die wohlwollende Neugier auf andere Kulturen und Gewohnheiten, der Wille zur Freundschaft und die Anerkennung der unterschiedlichen Geschichte. Gerade dies zu wecken ist wichtig in einem Europa, das materiellen Werten heute einen hohen Stellenwert einräumt. Die Europäische Union kann geistige Güter dieser Art zwar ansprechen, auch ihren Austausch fördern, aber sie kann sie selbst nicht hervorbringen. Das ist Aufgabe anderer; auch die Kirchen stehen hier im Dienst der Gesellschaft. Solidarität ist auch Verpflichtung jedes einzelnen Menschen. Sie erfordert den wachen Blick und die helfende Tat zur Linderung von Not und Bedrängnis.

11. Der EU-Haushalt speist sich insgesamt aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten und nicht aus den Erträgen einer allgemeinen europäischen Steuer. Solange das so bleibt, ist es ist ein Gebot der Klugheit und im Einklang mit den Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität, daß der europäische Ministerrat einstimmig über die Höhe der Beiträge befindet. Jeder Mitgliedsstaat muß ein volles Mitentscheidungsrecht für seine Einzahlungen in den EU-Haushalt haben.

Alle Mitgliedsstaaten müssen einem neuen Finanzrahmen der Europäischen Union zustimmen.

 

Zur Solidarität in einer politischen Union und die Verantwortung der Union gegenüber anderen Ländern und Weltregionen

12. Das erklärte Ziel der Bildung einer politischen Union ist wohl nicht von allen Mitgliedsstaaten gleichzeitig erreichbar. Der Verzicht auf dieses Ziel würde jedoch der Union ihre Richtschnur nehmen. Sie ist seit ihren Anfängen ein Gebilde, das sich durch äußere und innere Anstöße ständig weiterentwickelt hat . Die jüngste Beitrittsrunde zeigt dies in neuer Sicht. Expansion ohne Kraft des inneren Ausbaus würde zum Verlust der Dauerhaftigkeit, letztlich zur Rückentwicklung führen. Eine neu wachsende und differenziertere wechselseitige Abhängigkeit läßt deshalb den Drang nach Solidarität nicht schwächer werden; im Gegenteil. Die gewachsene Union muß zunächst zu einem neuen Solidaritätsbewußtsein führen.

13. Im Blick auf die Zukunft wird deutlich, daß die weiterführende politische Union nur mit einer qualitativ anspruchsvolleren Solidarität entstehen kann. Zur Zeit ist das wohl nicht von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu erwarten. Alle stehen aber in der Verpflichtung, die sich aus der Bildung des größer werdenden Binnenmarktes ergibt. Hier sind mit der historisch einmaligen Vergrößerung der Union auf 25 Staaten an sich schon große Solidaritätsaufgaben zu lösen. Demgegenüber verlangt die weiterführende Integration in Richtung politischer Union einen qualitativen Sprung, der eine erheblich einschneidendere Solidarität einfordert und voraussetzt. Sind dazu alle Mitgliedsstaaten schon jetzt bereit und imstande?

14. Die Eigendynamik bloßer Tagespolitik reicht dafür jedoch nicht aus. Es führt kein umwegfreier Weg von der Solidarität des Binnenmarktes zu der politischen Union. Der Umweg liegt in der Bereitschaft, miteinander die volle Solidarität zu teilen. Auch die Währungsunion, die ihrerseits schon eine intensivere Stufe der Solidarität darstellt, führt nicht von sich aus zur vollen politischen Union. Dazu bedarf es einer tief greifenden Entscheidung der beteiligten Völker. Diese ist wohl erst dann von allen zu erwarten, wenn eine tiefe Sorge um die eigene Existenz auftritt, wenn das Beispiel eines Kerns der politischen Union wirklich überzeugt und wenn die Hoffnung auf die Bewahrung der eigenen Identität durch die Bildung einer politischen Union gesichert erscheint, und zwar nur auf diese Weise. Beispiele dafür zeigt die Geschichte. Eines der wenigen geschichtlichen Beispiele für ein solches Zusammengehen ist die politische Union der niederländischen Provinzen, die durch den Vertrag von Utrecht aus dem Jahre 1579 besiegelt wurde. Im Artikel I dieses Vertrages heißt es, daß sich alle mit Leben, Gut und Blut beistehen.

15. Eine Gruppe von Staaten darf nur dann vorangehen und weitergehende Formen der Zusammenarbeit im politischen und militärischen oder wirtschaftlichen und sozialen Bereich erproben, wenn sie sich als Magnet versteht und wenn sie andere nicht ausschließt. Um dem europäischen Gemeinschaftsgeist zu entsprechen, bedarf es einer Offenheit nach vorn und einer Offenheit für alle. Demselben Gemeinschaftsgeist entspricht es, dass sich diese Gruppe im Rahmen der bestehenden Verträge bewegt und auf die europäischen Institutionen stützt. Die Gruppe darf sich nicht der Verantwortung für die Weiterentwicklung der anderen entziehen.

16. Die Europäische Union als eine die Weltwirtschaft beeinflussende Macht hat universale Verpflichtungen. Sie muß ihre Beziehungen entsprechend ihrer Verantwortung und gestiegenen Einflußmöglichkeiten gestalten. Eigens strukturierte Formen der Zusammenarbeit für den Kreis der unmittelbaren Nachbarn sind deshalb im Osten und im Süden nötig. Artikel I-565 des Konventsentwurfs gibt dafür eine tragfähige vertragliche Grundlage, die in den nächsten Jahren genutzt werden sollte. Dabei verleiht diese räumliche Ausweitung den Kultur- und Religionsunterschieden in den Nachbarstaaten ein wachsendes Gewicht. Auf alle Fälle bestimmen sie in der einen oder anderen Weise das Solidaritätsempfinden der Bürger.

17. Die Europäische Union steht weiterhin gegenüber den ärmsten Ländern und Regionen der Welt in der Pflicht. „Wir, die wir stark sind, sollen die Schwächen der Schwachen tragen und uns nicht selbst zu Gefallen leben...“ (Römerbrief 15,1). So hat sich die Union darauf festgelegt, das Niveau ihrer Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2006 auf 0,39 des Bruttosozialprodukts anzuheben. Parallel zu den Verhandlungen zu einem neuen EU-Finanzrahmen für die Zeit nach 2006 sollte auch eine Festlegung erfolgen, die das international vereinbarte Ziel von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts Entwicklungshilfe erreichbar macht. Entwicklungshilfe allein reicht jedoch nicht aus. Gerade in der Handelspolitik bedarf es wegen der noch ungesicherten Stabilität der Welthandelsorganisation (WTO) besonderer Anstrengungen, um vor allem im Rahmen einer multilateralen Zusammenarbeit den ärmsten Ländern eine gerechte Chance auf Entwicklung durch Öffnung der europäischen Märkte zu geben. „Es ist eine schwere Verpflichtung der hochentwickelten Länder, den aufstrebenden Völkern zu helfen. Sie müssen deshalb bei sich selbst die geistigen und materiellen Anpassungen durchführen, die zur Organisation einer weltweiten Zusammenarbeit erforderlich sind.“6 Dieser Appell des Zweiten Vatikanischen Konzils hat auch vierzig Jahre nach seiner Veröffentlichung nicht an Aktualität verloren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich für 2015 die Erreichung einer Reihe von Entwicklungszielen vorgenommen.7 Dazu müssen viele der ärmsten Länder selbst ohne jeden Zweifel durch transparentere Regierungs- und Verwaltungsstrukturen einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Die Europäische Union steht hier jedoch ihrerseits in einer moralischen Pflicht, der sie sich keineswegs mit dem Hinweis auf die gestiegenen inneren Belastungen entziehen darf.

 

Solidarität in der Union der 25 ausweiten: Der EU-Haushalt ab 2007

18. Das wirtschaftliche Gefälle wird in der Union der 25 Länder größer, die kulturelle Vielfalt reicher. Das bedeutet eine doppelte Herausforderung: Um Verwerfungen im größer werdenden Binnenmarkt entgegenwirken und um die kulturelle Vielfalt fördern zu können, müssen die vorhandenen Haushaltsmittel überprüft und ggf. gezielter verwendet werden, bevor über neue Mittel nachgedacht wird. Auf alle Fälle wird der Haushalt der Europäischen Union einen Ausgabensprung erfordern. Neben die größere Mobilisierung des Wachstums im gemeinsamen Markt tritt eine drängende Umverteilungsaufgabe zur Milderung der sich stärker bemerkbar machenden Ungleichgewichte. Wie bereits bisher wird das über die mittelfristige Finanzplanung geschehen müssen. Sie bietet für mehrere Jahre den politischen Rahmen, in dem dann die einzelnen Jahreshaushalte konfliktfreier verabschiedet werden können. Der Haushalt der Union unterscheidet sich wesentlich von denen der einzelnen Mitgliedsstaaten und ist mit diesen in keiner Weise vergleichbar. Das ergibt sich allein schon aus dem ganz anderen System der Union, für die das Leitbild eines Staates mit einem hohen Maß an Zentralisierung gerade nicht gewollt ist. Der vom europäischen Konvent verabschiedete Verfassungsentwurf sieht in Artikel I-3 vor, daß die Europäische Union „den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten [fördert]“.

Die hierfür notwendige Umverteilung muß von einem demokratischen Grundkonsens getragen werden. Mit der zur Zeit noch gültigen Begrenzung der Einnahmenseite des EU-Haushalts auf 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens verfügt die Union über einen im Übrigen noch unausgeschöpften Finanzierungsspielraum. Das europäische Parlament nimmt die Aufgabe der demokratischen Kontrolle der Mittelverwendung wahr.

19. Die europäische Kommission, unter ihrem Präsidenten Romano Prodi, hat im Februar 2004 einen nützlichen Vorschlag unterbreitet, um die Aufgaben der Union ab 2007 genauer aufzugliedern. Dem interessierten Bürger könnte auf diese Weise ein besserer Einblick gewährt werden, mit welchen Mitteln die Union die ihr gestellten Aufgaben erfüllen will. Es ist zu wünschen, daß mit Hilfe des Vorschlags der Kommission ein guter Kompromiß zwischen den alten und neuen Mitgliedsstaaten über die Finanzen der Europäischen Union gefunden werden kann. Wir bedauern allerdings, daß in der Kommissionsinitiative kein deutlicherer Akzent auf die Förderung der Begegnung zwischen Europäern und auf den verstärkten kulturellen Austausch gesetzt wurde, obwohl der Erfolg von Initiativen, wie zum Beispiel das ERASMUS-Programm, den Weg dahin weist.

20. Zugunsten eines Wirtschaftssektors und Berufszweiges, der Landwirtschaft, sind quantitative und qualitative Entscheidungen gefallen. Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung im Oktober 2002 in Brüssel eine Obergrenze für die Agrarausgaben im EU-Haushalt bis zum Jahr 2013 festgelegt. Gleichzeitig bedeutet die jüngste Reform der europäischen Agrarpolitik eine weitere Umorientierung der EU-Mittel auf die Entwicklung des ländlichen Raumes.8

21. Ein weiterer wichtiger Ausgabenblock des europäischen Haushalts sind die Hilfen für benachteiligte Regionen. In ihnen zeigt sich die materielle Solidarität zwischen den EU-Staaten. Ihre Anpassung an die größer gewordene Europäische Union ist vorrangig. Auch hier stehen bereits einige Eckwerte fest: Der Anteil der Regionalhilfen am gesamten Bruttosozialprodukt der Europäischen Union dürfte bei etwa einem halben Prozent liegen. Betrachtet man die Lage der einzelnen Bedarfsregionen, so dürfte nach Meinung der Experten eine gleichsam natürliche Grenze für die Aufnahmefähigkeit von Fördermitteln bei etwa 4% des Bruttosozialprodukts einer Region liegen. Oberhalb dieser Grenze können Verwaltung und Planung einer Region oder eines Landes den Mittelzufluß wohl kaum angemessen verkraften. Regionalhilfen sollten einen dynamischen Charakter erhalten und zur Entfaltung der Eigeninitiative in der Region führen.

22. Im neuen europäischen Finanzrahmen muß auch die Solidarität mit den kommenden Generationen ihren Ausdruck finden: Dem dient beispielsweise eine EU-Forschungspolitik, die, unter Achtung der Menschenwürde und dem nicht aufgebbaren Respekt vor dem menschlichen Leben, technologischen Fortschritt und Innovation ermöglicht. Eine öffentliche Finanzpolitik, die Defizite und vor allem zu hohe Schulden vermeidet und Geldwertstabilität fördert, trägt ebenfalls zur Solidarität mit den kommenden Generationen bei.

23. Wie bereits erwähnt, erstreckt sich Solidarität auch auf geistige Güter. Sie beschränkt sich nicht auf materielle Aspekte, sondern umfaßt alle Seiten des Menschen. Jenseits aller Fragen des gemeinsamen Haushalts und des Transfers materieller Güter und jenseits des Eintretens für Gerechtigkeit und Frieden regen wir deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu an, nachzudenken, wie in der größer gewordenen Europäischen Union, in einem Akt der Gemeinsamkeit, der Toten der in Europa entfachten Kriege und der Opfer der totalitären Herrschaftssysteme des 20. Jahrhunderts gedacht werden kann.

 

Auf dem Weg zu neuer Solidarität!

24. Solidarität ist juristisch nicht einklagbar. Ohne den Willen zu eingehender und stärker werdender Solidarität verlöre die Union ihren Sinn. Sie würde sich von ihrem Ursprung entfernen, von der von Jean Monnet inspirierten Erklärung Robert Schumans. Die bahnbrechende Idee dieser Erklärung war die Friedenssicherung durch solidarische Zusammenarbeit und den Aufbau einer friedensfördernden Rechts- und Wirtschaftsordnung. Gemessen daran mögen die Wegschritte der vor uns liegenden Jahre allenfalls als steinig erscheinen.

Heute stehen die politischen Verantwortungsträger aber in der Verpflichtung der damaligen historischen Wegweisung und der bereits über ein halbes Jahrhundert gesammelten Erfahrungen. Daraus entspringen auch die Kräfte für eine Lösung der noch offenen Verfassungsfrage. Eine wichtige Solidaritätsprobe wird sein, einen neuen Finanzrahmen der Union für die Zeit nach 2006 einstimmig anzunehmen. Hier bündeln sich wie im Brennglas die neuen Solidaritätsanforderungen des vergrößerten Binnenmarktes. Die Union ringt aber zugleich mit ihrer weiterreichenden Zielsetzung. So kann es im Interesse aller liegen, wenn sich möglicherweise eine Gruppe von Mitgliedsstaaten im Rahmen der bestehenden Verträge und Institutionen auf Schritte hin zu einer politischen Union verständigt, um zu erproben, wie dem Frieden in Europa und indirekt in der Welt gedient werde. Eine doppelte Solidarität ist gefragt: Offenheit nach vorn und Verantwortung für alle.

25. Angesichts dieser herausfordernden Aufgaben möchten wir ein Wort Papst Leos XIII. aus seinem Rundschreiben Rerum Novarum aus dem Jahr 1891 in Erinnerung rufen, dessen Botschaft auch heute richtungsweisend ist: „Jede Gesellschaft, die sich aus dem Niedergang erheben will, muß im Sinne ihres Ursprungs arbeiten. Durch das Streben nach dem im Ursprung gesetzten Ziel muß das entsprechende Leben in den gesellschaftlichen Körper kommen.

Abweichen vom Ziel ist gleichbedeutend mit Verfall; Rückkehr zum Ziel bedeutet Heilung“ (Nr. 22). Europa ist aus dem Niedergang und den Katastrophen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit einer neuen Weise des Füreinanderseins neu hervorgegangen.

Am Anfang steht die Solidarität für den Frieden. Ihr zu dienen ist das wichtigste Erbe, das Europa sich selbst und der Welt schuldig ist. Gelebte Solidarität nach innen wie nach außen ist die Seele der Europäischen Union.

 

Santiago de Compostela, 24. April 2004

+ Josef Homeyer, Deutschland, Präsident der COMECE
+ Hippolyte Simon, Frankreich, Vize Präsident
+ Adrianus van Luyn, Niederlände, Vize Präsident

+ John Crowley, England
+ Teodoro de Faria, Portugal
+ Josef De Kesel, Belgien

+ Joseph Duffy, Irland
+ Fernand Franck, Luxemburg
+ Egon Kapellari, Österreich
+ William Kenney, Skandinavien

+ Vaclav Maly, Tschechien
+ Joseph Mercieca, Malta

+ Giuseppe Merisi, Italien
+ Peter Moran, Schottland
+ Henryk Muszynski, Polen
+ Frantisek Rabek, Slowakei
+ Ioannes Spiteris, Griechenland
+ Anton Stres, Slowenien
+ Andras Veres, Ungarn
+ Elias Yanes Alvarez, Spanien

 

Anmerkungen

1 Johannes Paul II, Enzyklika Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 38

2 " Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet. " (Artikel I-2)

3 Vgl. das nachsynodale Schreiben "Ecclesia in Europa" von Johannes Paul II, Nr108. 110.

4 vgl. die Enzyklika „Rerum Novarum“ von Papst Leo XIII : " Wer irgend mit Gütern von Gott dem Herrn reichlicher bedacht wurde, seien es leibliche und äußere, seien es geistige Güter, der hat den Überfluß zu dem *Zweck erhalten, daß er ihn zu seinem eigenen wahren Besten und zum besten der Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen Vorsehung benütze " (Nr.19).

5 " Die Union entwickelt besondere Beziehungen zu den Staaten in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet. " (Artikel I-56,1)

6 Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 86b. Vgl. auch Paul VI. Enzyklika Populorum Progressio 45 – 65.

7 Die von den Vereinten Nationen im September 2000 verabschiedete Millenniumserklärung markiert den Beginn einer neuen globalen Partnerschaft für Entwicklung und definiert acht internationale Entwicklungsziele, die so genannten Millennium Development Goals: 1. Halbierung der extremen Armut und des Hungers bis zum Jahr 2015: Halbierung des Anteils der Menschen, deren Einkommen weniger als 1 US Dollar pro Tag beträgt und des Anteils der Menschen, die Hunger leiden bis 2015 (Basisjahr 1990), 2. Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung: Ermöglichen einer Primarschulbildung für alle Kinder dieser Welt bis zum Jahre 2015, 3. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stellung der Frau: Beseitigung des Geschlechtergefälles in der Primar- und Sekundarschulbildung, wenn möglich bis 2005, und auf allen Bildungsebenen bis spätestens 2015, 4. Senkung der Kindersterblichkeit: Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren um zwei Drittel bis zum Jahr 2015 (Basisjahr 1990), 5. Verbesserung der Gesundheit von Müttern: Senkung der Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel bis zum Jahr 2015 (Basisjahr 1990), 6. Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten: Eindämmung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten bis 2015, 7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit: Integration der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in einzelstaatliche Politiken und Programme sowie die Umkehrung des Verlusts von Umweltressourcen; Halbierung des Anteils der Menschen, die keinen Zugang zu hygienischem Trinkwasser haben bis 2015, 8. Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft.

8 Zur Reform der de europäischen Agrarpolitik vgl. die Erklärungen "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa" (29.11.02) und "Die Krise und ihre Konsequenzen " (30.3.01) der COMECE.

 

_____________________________________________________________________________ 

 

42, rue Stévin, B – 1000 Brussels - Tel. + 32 (0)2 235 05 10 - Fax + 32 (0)2 230 33 34 – E-mail comece@comece.org – www.comece.org
Commission des Episcopats de la Communauté Européenne

Commission of the Bishops’ Conferences of the European Community

Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft