Wissenschaftlicher
Katholischer Studentenverein
UNITAS RUHRANIA BOCHUM-ESSEN-DORTMUND
Solidarität
ist die Seele der Europäischen Union
Erklärung der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft
Santiago de Compostela, 24. April
2004
1.
Anlaß unserer Stellungnahme ist der Beitritt von zehn weiteren Staaten und der
noch offene Prozeß zur Annahme eines neuen Verfassungsvertrages. Sie richtet
sich an die politisch Verantwortlichen, an die europäische Öffentlichkeit, vor
allem aber an alle Europäer. An der Schwelle zur nach innen und außen sich neu
bildenden Union meinen wir, daß das das Nationalinteresse übersteigende
Gemeinschaftsinteresse künftig stärker herausgestellt und handlungsbestimmend
werden sollte. Hier liegt die gestaltende Ursache des europäischen
Zusammenwachsens und eine auszubauende Quelle der Solidarität.
Für
Christen ist Solidarität Ausdruck ihres Glaubens. Als geistige Haltung, die im
Schöpfungsglauben wurzelt, entspringt sie dem Bewußtsein gegenseitiger Abhängigkeit.
Sie ist „die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl
einzusetzen, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir für alle
verantwortlich sind“1.
Sie leitet unsere Handlungen: teilen, helfen, verzichten, opfern, mitfühlen.
Sie umschließt den Respekt für die Unterschiede, und für die
unterschiedlichen Schicksale von Völkern, sowie die Anerkennung wieder zu
erlangender nationaler Würde. Sie ist ein auf den anderen Rücksicht nehmendes
Handeln von Menschen und menschlichen Gemeinschaften, die sich verbunden wissen.
„Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir
getan“ (Matthäus 25,40).
2.
In der Europäischen Union verbinden sich nicht nur Staaten und Völker. Gerade
die Menschen werden mehr und mehr in direkter Weise von der Einigung erfaßt.
Erst das läßt eine Solidargemeinschaft entstehen. Erst das kann der europäischen
Einigung ihre Seele geben, und macht sie für die Menschen zu einer Sache von
Herz und nicht nur von Verstand. Mit der vorliegenden Erklärung möchten wir,
die Bischöfe der COMECE, für eine Ausweitung und Vertiefung der Solidarität
in der Europäischen Union werben.
Sie
ist eine der eigentlichen Berufungen der Union, der das Ziel der
wirtschaftlichen Entwicklung unterzuordnen ist. Solidarität ist für uns eine
der vorrangigen Werten, die im Artikel I-22
des vom europäischen
Konvent vorgelegten Verfassungsvertrags genannt werden.
Gleichzeitig
sehen wir die Sorge, daß der Begriff der Solidarität auch zur Durchsetzung
eigener Interessen mißbraucht wird. Außerdem möchten wir dem Mißverständnis
vorbeugen, daß jegliche Solidarität einer europäischen Regelung bedürfe.
Kein europäisches Gesetz oder Programm kann die Solidarität in der Familie
oder die gute Nachbarschaft ersetzen. Das gute Zusammenleben der Konfessionen
und Religionen, die Gastfreundschaft zwischen den Glaubensgemeinschaften darf
nicht vom europäischen Gesetzgeber geregelt werden. Im übrigen wird regionale
Verbundenheit durch das - langsam entstehende - europäische Bewußtsein nicht
überflüssig, und bestimmte Formen der Solidarität, deren Entstehung sehr eng
mit den Errungenschaften des modernen Nationalstaats verbunden sind, brauchen
auf absehbare Zeit nicht „europäisiert“ zu werden.
3.
Der erste Teil unserer Stellungnahme stellt die Solidarität als beständiges
Element der bereits geltenden vertraglichen Grundlagen der Union vor und
betrachtet sie im Lichte der Soziallehre der Kirche. In einem zweiten Schritt
wird die Notwendigkeit einer Vertiefung der Solidarität in der Europäischen
Union entwickelt, die vielleicht nur erreicht werden kann, wenn eine Gruppe von
Staaten im Rahmen der geltenden Verträge und europäischen Institutionen
vorangeht. Dabei müßte vor allem Sorge getragen werden, daß andere EU-Länder
sich dieser Gruppe auch später annähern und anschließen können.
Ebenfalls
im zweiten Teil wird für eine Ausweitung der Solidarität mit jenen Ländern
und Weltregionen geworben, die nicht zur Europäischen Union gehören. Der
dritte Teil weist nachdrücklich auf die Solidarität in einer Europäischen
Union von 25 Mitgliedsstaaten hin, die sich für die Zeit nach 2006 in einem
neuen Finanzrahmen bewähren muß. Diese neue mittelfristige Finanzplanung der
Europäischen Union wird zum Prüfstein dafür werden, wie der unvergleichlich
größeren wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit in der künftig größeren
Union begegnet werden kann.
Solidarität
durchzieht bereits die Verträge der Union – eine Betrachtung im Lichte der
katholischen Soziallehre
4.
Der EU-Vertrag stellt den Vertragsparteien die Aufgabe, die Beziehungen zwischen
den Mitgliedsstaaten und ihren Völkern (EUV Art 1. Abs. 3) kohärent und
solidarisch zu gestalten. Der seit 1957 immer wieder überarbeitete EG-Vertrag
definiert als Gemeinschaftsaufgabe die Förderung der Solidarität der
Mitgliedsstaaten (EGV Art 2). Das Kapitel IV der europäischen Grundrechtscharta
trägt den Titel „Solidarität“. Darin werden Grundrechte aus dem
Arbeitslebens, des Gesundheitsschutzes, der sozialen Sicherheit, des Zugangs zu
Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und des Umwelt- und
Verbraucherschutzes aufgezählt. Im Entwurf des neuen Verfassungsvertrages hat
der europäische Konvent Solidarität als Wegweiser im Artikel I-2 verankert.
5.
In der Einleitung wurde Solidarität unter anderem als Entscheidung zum
helfenden Handeln aus dem Bewußtsein der Verbundenheit definiert. In einem
grundlegenden Text der katholischen Sozialverkündigung, der Enzyklika Sollicitudo
Rei Socialis von Johannes Paul II aus dem Jahr 1987 werden die Aufgaben
dabei wie folgt verteilt: „Diejenigen, die am meisten Einfluß haben, weil sie
über eine Anzahl von Gütern und Dienstleistungen verfügen, sollen sich
verantwortlich für die Schwächsten fühlen und bereit sein, Anteil an ihrem
Besitz zu geben. Auf derselben Linie von Solidarität sollen die Schwächsten
ihrerseits keine rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen,
sondern selbst tun, was ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen
Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten nicht in
egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern auch die Interessen
der anderen berücksichtigen (Nr. 39)“. Was hier über Personen gesagt wird,
sollte entsprechend auch für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union
gelten. Solidarität ist immer auch ein Appell an die eigene Verantwortung.
Ernsthaft muß außerdem geprüft werden, was aus eigener Kraft geschafft werden
kann, denn das verlangt die Anwendung einer anderen Grundforderung der
katholischen Soziallehre, der Subsidiarität, die zugleich für alle ein Stein
des Anstoßes zur Selbstprüfung sein sollte.
6.
Für die Solidarität unter EU-Staaten ergeben sich eine Reihe von Fragen: Was
kann jenen reichen Mitgliedsstaaten entgegnet werden, deren Bürger die schon zu
tragende Steuerlast so hoch erscheint, daß ihre Regierungen ihnen keine zusätzlichen
Opfer, zumal für europäische Aufgaben, zuzumuten wagen? Wie ist mit europäischen
Regionen umzugehen, die scheinbar trotz nachhaltiger Hilfen nur geringe
Fortschritte erzielen konnten? Wie kann den EU-Staaten der mittleren Gruppe bei
der Verwirklichung ihrer Ziele weiterhin so geholfen werden, daß der Vorrang für
die wirtschaftlich Schwächsten entsprechend der in der katholischen Soziallehre
ausgesprochenen Option für die Armen nicht in Frage gestellt wird? Wie kann ein
sparsamer und verantwortlicher Umgang mit den Geldern der Europäischen Union
gefördert und der Versuchung zur Veruntreuung entgegengewirkt werden?
Zur
Beantwortung dieser Fragen hilft ein Blick auf die Katholische Soziallehre.
Solidarität ist mehr als ein bloßer materieller Interessenausgleich. Sie setzt
ein besonderes Bewußtsein der Verbundenheit voraus und muß zu einer Union der
Verantwortung für den Umgang mit materiellen Gütern im Geiste der Nächstenliebe
führen. Wir Europäer können dafür an das gemeinsame christliche Erbe anknüpfen,
und es ist erwünscht, ein gutes Gleichgewicht zwischen Union und dem
unverzichtbaren Lebenszusammenhang der Region zu erreichen.
7.
Solidarität wird wirksam, wenn ein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit oder
der freundschaftlichen Verbundenheit herrscht. In der zitierten Enzyklika „Sollicitudo
Rei Socialis“ heißt es: „Die Übung von Solidarität im Innern einer jeden
Gesellschaft hat ihre Wirkung dann, wenn sich ihre verschiedenen Mitglieder
gegenseitig als Personen anerkennen“(Nr.39).Die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union anerkennen als Vertragsparteien ihre Zusammengehörigkeit. Sie schließt
die dauerhafte Respektierung gemeinsamer Institutionen und eine übergeordnete
Rechtsordnung ein. Durch ihre Zustimmung zum Beitritt haben die bisherigen fünfzehn
Mitgliedsstaaten die zehn neuen Staaten in ihre Solidarität aufgenommen.
8.
Die neue Zusammengehörigkeit ruht nicht allein auf wirtschaftlichen und
geographischen Gegebenheiten. Im Kern des europäischen Einigungsbewußtseins
wirken Religion und Kultur. Sie sind sogar der eigentliche Nährboden der
Integration. Im nachsynodalen Schreiben „Ecclesia in Europa“ stellt Papst
Johannes Paul II. fest: „ Die europäische Moderne schöpft die eigenen Werte
aus seinem christlichen Erbe. Eher denn als ein geographischer Raum läßt sich
Europa als ein vorwiegend kultureller und historischer Begriff bestimmen, der
eine Realität kennzeichnet, die als Kontinent auch dank der einigenden Kraft
des Christentums entstanden ist, das es verstanden hat, unterschiedliche Völker
und Kulturen in gegenseitiger Ergänzung zusammenzuführen, und das eng mit der
gesamten europäischen Kultur verbunden ist.“ … „Die Europäische Union
setzt ihre Erweiterung fort. Daran über kurz oder lang teilzunehmen, sind alle
Völker berufen, die dasselbe grundlegende Erbe teilen.“ 3
Wir verkennen
nicht, daß dieses Erbe auch dunkle Seiten hat. Wir sind gleichwohl davon überzeugt,
daß die in ihm vorhandenen Kräfte im guten Sinne zur Wirkung gebracht werden können.
9.
Das aus dem christlichen Erbe herrührende Bewußtsein der kulturellen Einheit
muß nicht ohne weiteres sofort für alle den Beitritt zu einer politischen
Union bedeuten. Das Bewußtsein dafür muß, wie die Integrationsgeschichte
Europas zeigt, über Jahre wachsen. Es ist deshalb ein Gebot der Klugheit, den
Mitgliedsstaaten, die dazu nicht in der Lage sind, mehr Zeit für
weiterreichende Integrationsschritte zu gewähren.
10.
Solidarität mißt sich nicht allein an den Transferleistungen in der Europäischen
Union. Hinter den materiellen Transferleistungen steht stets eine sie tragende
politische Haltung. Im übrigen sind nicht nur materielle, sondern auch
„geistige Güter“ Gegenstand der Solidarität.4
Dazu gehört
der Austausch der Gaben im kulturellen und spirituellen Bereich, die
wohlwollende Neugier auf andere Kulturen und Gewohnheiten, der Wille zur
Freundschaft und die Anerkennung der unterschiedlichen Geschichte. Gerade dies
zu wecken ist wichtig in einem Europa, das materiellen Werten heute einen hohen
Stellenwert einräumt. Die Europäische Union kann geistige Güter dieser Art
zwar ansprechen, auch ihren Austausch fördern, aber sie kann sie selbst nicht
hervorbringen. Das ist Aufgabe anderer; auch die Kirchen stehen hier im Dienst
der Gesellschaft. Solidarität ist auch Verpflichtung jedes einzelnen Menschen.
Sie erfordert den wachen Blick und die helfende Tat zur Linderung von Not und
Bedrängnis.
11.
Der EU-Haushalt speist sich insgesamt aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten und
nicht aus den Erträgen einer allgemeinen europäischen Steuer. Solange das so
bleibt, ist es ist ein Gebot der Klugheit und im Einklang mit den Prinzipien der
Solidarität und der Subsidiarität, daß der europäische Ministerrat
einstimmig über die Höhe der Beiträge befindet. Jeder Mitgliedsstaat muß ein
volles Mitentscheidungsrecht für seine Einzahlungen in den EU-Haushalt haben.
Alle
Mitgliedsstaaten müssen einem neuen Finanzrahmen der Europäischen Union
zustimmen.
Zur
Solidarität in einer politischen Union und die Verantwortung der Union gegenüber
anderen Ländern und Weltregionen
12.
Das erklärte Ziel der Bildung einer politischen Union ist wohl nicht von allen
Mitgliedsstaaten gleichzeitig erreichbar. Der Verzicht auf dieses Ziel würde
jedoch der Union ihre Richtschnur nehmen. Sie ist seit ihren Anfängen ein
Gebilde, das sich durch äußere und innere Anstöße ständig weiterentwickelt
hat . Die jüngste Beitrittsrunde zeigt dies in neuer Sicht. Expansion ohne
Kraft des inneren Ausbaus würde zum Verlust der Dauerhaftigkeit, letztlich zur
Rückentwicklung führen. Eine neu wachsende und differenziertere wechselseitige
Abhängigkeit läßt deshalb den Drang nach Solidarität nicht schwächer
werden; im Gegenteil. Die gewachsene Union muß zunächst zu einem neuen
Solidaritätsbewußtsein führen.
13.
Im Blick auf die Zukunft wird deutlich, daß die weiterführende politische
Union nur mit einer qualitativ anspruchsvolleren Solidarität entstehen kann.
Zur Zeit ist das wohl nicht von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
zu erwarten. Alle stehen aber in der Verpflichtung, die sich aus der Bildung des
größer werdenden Binnenmarktes ergibt. Hier sind mit der historisch einmaligen
Vergrößerung der Union auf 25 Staaten an sich schon große Solidaritätsaufgaben
zu lösen. Demgegenüber verlangt die weiterführende Integration in Richtung
politischer Union einen qualitativen Sprung, der eine erheblich einschneidendere
Solidarität einfordert und voraussetzt. Sind dazu alle Mitgliedsstaaten schon
jetzt bereit und imstande?
14.
Die Eigendynamik bloßer Tagespolitik reicht dafür jedoch nicht aus. Es führt
kein umwegfreier Weg von der Solidarität des Binnenmarktes zu der politischen
Union. Der Umweg liegt in der Bereitschaft, miteinander die volle Solidarität
zu teilen. Auch die Währungsunion, die ihrerseits schon eine intensivere Stufe
der Solidarität darstellt, führt nicht von sich aus zur vollen politischen
Union. Dazu bedarf es einer tief greifenden Entscheidung der beteiligten Völker.
Diese ist wohl erst dann von allen zu erwarten, wenn eine tiefe Sorge um die
eigene Existenz auftritt, wenn das Beispiel eines Kerns der politischen Union
wirklich überzeugt und wenn die Hoffnung auf die Bewahrung der eigenen Identität
durch die Bildung einer politischen Union gesichert erscheint, und zwar nur auf
diese Weise. Beispiele dafür zeigt die Geschichte. Eines der wenigen
geschichtlichen Beispiele für ein solches Zusammengehen ist die politische
Union der niederländischen Provinzen, die durch den Vertrag von Utrecht aus dem
Jahre 1579 besiegelt wurde. Im Artikel I dieses Vertrages heißt es, daß sich
alle mit Leben, Gut und Blut beistehen.
15.
Eine Gruppe von Staaten darf nur dann vorangehen und weitergehende Formen der
Zusammenarbeit im politischen und militärischen oder wirtschaftlichen und
sozialen Bereich erproben, wenn sie sich als Magnet versteht und wenn sie andere
nicht ausschließt. Um dem europäischen Gemeinschaftsgeist zu entsprechen,
bedarf es einer Offenheit nach vorn und einer Offenheit für alle. Demselben
Gemeinschaftsgeist entspricht es, dass sich diese Gruppe im Rahmen der
bestehenden Verträge bewegt und auf die europäischen Institutionen stützt.
Die Gruppe darf sich nicht der Verantwortung für die Weiterentwicklung der
anderen entziehen.
16.
Die Europäische Union als eine die Weltwirtschaft beeinflussende Macht hat
universale Verpflichtungen. Sie muß ihre Beziehungen entsprechend ihrer
Verantwortung und gestiegenen Einflußmöglichkeiten gestalten. Eigens
strukturierte Formen der Zusammenarbeit für den Kreis der unmittelbaren
Nachbarn sind deshalb im Osten und im Süden nötig. Artikel I-565
des
Konventsentwurfs gibt dafür eine tragfähige vertragliche Grundlage, die in den
nächsten Jahren genutzt werden sollte. Dabei verleiht diese räumliche
Ausweitung den Kultur- und Religionsunterschieden in den Nachbarstaaten ein
wachsendes Gewicht. Auf alle Fälle bestimmen sie in der einen oder anderen
Weise das Solidaritätsempfinden der Bürger.
17.
Die Europäische Union steht weiterhin gegenüber den ärmsten Ländern und
Regionen der Welt in der Pflicht. „Wir, die wir stark sind, sollen die Schwächen
der Schwachen tragen und uns nicht selbst zu Gefallen leben...“ (Römerbrief
15,1). So hat sich die Union darauf festgelegt, das Niveau ihrer
Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2006 auf 0,39 des Bruttosozialprodukts anzuheben.
Parallel zu den Verhandlungen zu einem neuen EU-Finanzrahmen für die Zeit nach
2006 sollte auch eine Festlegung erfolgen, die das international vereinbarte
Ziel von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts Entwicklungshilfe erreichbar
macht. Entwicklungshilfe allein reicht jedoch nicht aus. Gerade in der
Handelspolitik bedarf es wegen der noch ungesicherten Stabilität der
Welthandelsorganisation (WTO) besonderer Anstrengungen, um vor allem im Rahmen
einer multilateralen Zusammenarbeit den ärmsten Ländern eine gerechte Chance
auf Entwicklung durch Öffnung der europäischen Märkte zu geben. „Es ist
eine schwere Verpflichtung der hochentwickelten Länder, den aufstrebenden Völkern
zu helfen. Sie müssen deshalb bei sich selbst die geistigen und materiellen
Anpassungen durchführen, die zur Organisation einer weltweiten Zusammenarbeit
erforderlich sind.“6
Dieser Appell
des Zweiten Vatikanischen Konzils hat auch vierzig Jahre nach seiner Veröffentlichung
nicht an Aktualität verloren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich für
2015 die Erreichung einer Reihe von Entwicklungszielen vorgenommen.7
Dazu müssen
viele der ärmsten Länder selbst ohne jeden Zweifel durch transparentere
Regierungs- und Verwaltungsstrukturen einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Die
Europäische Union steht hier jedoch ihrerseits in einer moralischen Pflicht,
der sie sich keineswegs mit dem Hinweis auf die gestiegenen inneren Belastungen
entziehen darf.
Solidarität
in der Union der 25 ausweiten: Der EU-Haushalt ab 2007
18.
Das wirtschaftliche Gefälle wird in der Union der 25 Länder größer, die
kulturelle Vielfalt reicher. Das bedeutet eine doppelte Herausforderung: Um
Verwerfungen im größer werdenden Binnenmarkt entgegenwirken und um die
kulturelle Vielfalt fördern zu können, müssen die vorhandenen Haushaltsmittel
überprüft und ggf. gezielter verwendet werden, bevor über neue Mittel
nachgedacht wird. Auf alle Fälle wird der Haushalt der Europäischen Union
einen Ausgabensprung erfordern. Neben die größere Mobilisierung des Wachstums
im gemeinsamen Markt tritt eine drängende Umverteilungsaufgabe zur Milderung
der sich stärker bemerkbar machenden Ungleichgewichte. Wie bereits bisher wird
das über die mittelfristige Finanzplanung geschehen müssen. Sie bietet für
mehrere Jahre den politischen Rahmen, in dem dann die einzelnen Jahreshaushalte
konfliktfreier verabschiedet werden können. Der Haushalt der Union
unterscheidet sich wesentlich von denen der einzelnen Mitgliedsstaaten und ist
mit diesen in keiner Weise vergleichbar. Das ergibt sich allein schon aus dem
ganz anderen System der Union, für die das Leitbild eines Staates mit einem
hohen Maß an Zentralisierung gerade nicht gewollt ist. Der vom europäischen
Konvent verabschiedete Verfassungsentwurf sieht in Artikel I-3 vor, daß die
Europäische Union „den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten [fördert]“.
Die
hierfür notwendige Umverteilung muß von einem demokratischen Grundkonsens
getragen werden. Mit der zur Zeit noch gültigen Begrenzung der Einnahmenseite
des EU-Haushalts auf 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens verfügt die
Union über einen im Übrigen noch unausgeschöpften Finanzierungsspielraum. Das
europäische Parlament nimmt die Aufgabe der demokratischen Kontrolle der
Mittelverwendung wahr.
19.
Die europäische Kommission, unter ihrem Präsidenten Romano Prodi, hat im
Februar 2004 einen nützlichen Vorschlag unterbreitet, um die Aufgaben der Union
ab 2007 genauer aufzugliedern. Dem interessierten Bürger könnte auf diese
Weise ein besserer Einblick gewährt werden, mit welchen Mitteln die Union die
ihr gestellten Aufgaben erfüllen will. Es ist zu wünschen, daß mit Hilfe des
Vorschlags der Kommission ein guter Kompromiß zwischen den alten und neuen
Mitgliedsstaaten über die Finanzen der Europäischen Union gefunden werden
kann. Wir bedauern allerdings, daß in der Kommissionsinitiative kein
deutlicherer Akzent auf die Förderung der Begegnung zwischen Europäern und auf
den verstärkten kulturellen Austausch gesetzt wurde, obwohl der Erfolg von
Initiativen, wie zum Beispiel das ERASMUS-Programm, den Weg dahin weist.
20.
Zugunsten eines Wirtschaftssektors und Berufszweiges, der Landwirtschaft, sind
quantitative und qualitative Entscheidungen gefallen. Der Europäische Rat hat
bei seiner Tagung im Oktober 2002 in Brüssel eine Obergrenze für die
Agrarausgaben im EU-Haushalt bis zum Jahr 2013 festgelegt. Gleichzeitig bedeutet
die jüngste Reform der europäischen Agrarpolitik eine weitere Umorientierung
der EU-Mittel auf die Entwicklung des ländlichen Raumes.8
21.
Ein weiterer wichtiger Ausgabenblock des europäischen Haushalts sind die Hilfen
für benachteiligte Regionen. In ihnen zeigt sich die materielle Solidarität
zwischen den EU-Staaten. Ihre Anpassung an die größer gewordene Europäische
Union ist vorrangig. Auch hier stehen bereits einige Eckwerte fest: Der Anteil
der Regionalhilfen am gesamten Bruttosozialprodukt der Europäischen Union dürfte
bei etwa einem halben Prozent liegen. Betrachtet man die Lage der einzelnen
Bedarfsregionen, so dürfte nach Meinung der Experten eine gleichsam natürliche
Grenze für die Aufnahmefähigkeit von Fördermitteln bei etwa 4% des
Bruttosozialprodukts einer Region liegen. Oberhalb dieser Grenze können
Verwaltung und Planung einer Region oder eines Landes den Mittelzufluß wohl
kaum angemessen verkraften. Regionalhilfen sollten einen dynamischen Charakter
erhalten und zur Entfaltung der Eigeninitiative in der Region führen.
22.
Im neuen europäischen Finanzrahmen muß auch die Solidarität mit den kommenden
Generationen ihren Ausdruck finden: Dem dient beispielsweise eine
EU-Forschungspolitik, die, unter Achtung der Menschenwürde und dem nicht
aufgebbaren Respekt vor dem menschlichen Leben, technologischen Fortschritt und
Innovation ermöglicht. Eine öffentliche Finanzpolitik, die Defizite und vor
allem zu hohe Schulden vermeidet und Geldwertstabilität fördert, trägt
ebenfalls zur Solidarität mit den kommenden Generationen bei.
23.
Wie bereits erwähnt, erstreckt sich Solidarität auch auf geistige Güter. Sie
beschränkt sich nicht auf materielle Aspekte, sondern umfaßt alle Seiten des
Menschen. Jenseits aller Fragen des gemeinsamen Haushalts und des Transfers
materieller Güter und jenseits des Eintretens für Gerechtigkeit und Frieden
regen wir deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu an, nachzudenken,
wie in der größer gewordenen Europäischen Union, in einem Akt der
Gemeinsamkeit, der Toten der in Europa entfachten Kriege und der Opfer der
totalitären Herrschaftssysteme des 20. Jahrhunderts gedacht werden kann.
Auf
dem Weg zu neuer Solidarität!
24.
Solidarität ist juristisch nicht einklagbar. Ohne den Willen zu eingehender und
stärker werdender Solidarität verlöre die Union ihren Sinn. Sie würde sich
von ihrem Ursprung entfernen, von der von Jean Monnet inspirierten Erklärung
Robert Schumans. Die bahnbrechende Idee dieser Erklärung war die
Friedenssicherung durch solidarische Zusammenarbeit und den Aufbau einer
friedensfördernden Rechts- und Wirtschaftsordnung. Gemessen daran mögen die
Wegschritte der vor uns liegenden Jahre allenfalls als steinig erscheinen.
Heute
stehen die politischen Verantwortungsträger aber in der Verpflichtung der
damaligen historischen Wegweisung und der bereits über ein halbes Jahrhundert
gesammelten Erfahrungen. Daraus entspringen auch die Kräfte für eine Lösung
der noch offenen Verfassungsfrage. Eine wichtige Solidaritätsprobe wird sein,
einen neuen Finanzrahmen der Union für die Zeit nach 2006 einstimmig
anzunehmen. Hier bündeln sich wie im Brennglas die neuen Solidaritätsanforderungen
des vergrößerten Binnenmarktes. Die Union ringt aber zugleich mit ihrer
weiterreichenden Zielsetzung. So kann es im Interesse aller liegen, wenn sich möglicherweise
eine Gruppe von Mitgliedsstaaten im Rahmen der bestehenden Verträge und
Institutionen auf Schritte hin zu einer politischen Union verständigt, um zu
erproben, wie dem Frieden in Europa und indirekt in der Welt gedient werde. Eine
doppelte Solidarität ist gefragt: Offenheit nach vorn und Verantwortung für
alle.
25.
Angesichts dieser herausfordernden Aufgaben möchten wir ein Wort Papst Leos
XIII. aus seinem Rundschreiben Rerum Novarum aus dem Jahr 1891 in
Erinnerung rufen, dessen Botschaft auch heute richtungsweisend ist: „Jede
Gesellschaft, die sich aus dem Niedergang erheben will, muß im Sinne ihres
Ursprungs arbeiten. Durch das Streben nach dem im Ursprung gesetzten Ziel muß
das entsprechende Leben in den gesellschaftlichen Körper kommen.
Abweichen
vom Ziel ist gleichbedeutend mit Verfall; Rückkehr zum Ziel bedeutet Heilung“
(Nr. 22). Europa ist aus dem Niedergang und den Katastrophen der ersten Hälfte
des 20. Jahrhunderts mit einer neuen Weise des Füreinanderseins neu
hervorgegangen.
Am
Anfang steht die Solidarität für den Frieden. Ihr zu dienen ist das wichtigste
Erbe, das Europa sich selbst und der Welt schuldig ist. Gelebte Solidarität
nach innen wie nach außen ist die Seele der Europäischen Union.
Santiago
de Compostela, 24. April 2004
+
Josef Homeyer, Deutschland, Präsident der COMECE
+ Hippolyte Simon, Frankreich, Vize Präsident
+ Adrianus van Luyn, Niederlände, Vize Präsident
+ John Crowley, England
+ Teodoro de Faria, Portugal
+ Josef De Kesel, Belgien
+ Joseph Duffy, Irland
+ Fernand Franck, Luxemburg
+ Egon Kapellari, Österreich
+ William Kenney, Skandinavien
+ Vaclav Maly, Tschechien
+ Joseph Mercieca, Malta
+ Giuseppe Merisi, Italien
+ Peter Moran, Schottland
+ Henryk Muszynski, Polen
+ Frantisek Rabek, Slowakei
+ Ioannes Spiteris, Griechenland
+ Anton Stres, Slowenien
+ Andras Veres, Ungarn
+ Elias Yanes Alvarez, Spanien
Anmerkungen
1
Johannes Paul II, Enzyklika Sollicitudo
Rei Socialis, Nr. 38
2
" Die Werte, auf die sich die Union
gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen
Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus,
Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet.
" (Artikel I-2)
3
Vgl. das nachsynodale Schreiben
"Ecclesia in Europa" von Johannes Paul II, Nr108. 110.
4
vgl. die Enzyklika „Rerum Novarum“
von Papst Leo XIII : " Wer irgend mit Gütern von Gott dem Herrn
reichlicher bedacht wurde, seien es leibliche und äußere, seien es geistige Güter,
der hat den Überfluß zu dem *Zweck erhalten, daß er ihn zu seinem eigenen
wahren Besten und zum besten der Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen
Vorsehung benütze " (Nr.19).
5
" Die Union entwickelt besondere
Beziehungen zu den Staaten in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands
und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut
und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit
auszeichnet. " (Artikel I-56,1)
6
Zweites Vatikanisches Konzil,
Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 86b. Vgl. auch Paul VI.
Enzyklika Populorum Progressio 45 – 65.
7
Die von den Vereinten Nationen im
September 2000 verabschiedete Millenniumserklärung markiert den Beginn einer
neuen globalen Partnerschaft für Entwicklung und definiert acht internationale
Entwicklungsziele, die so genannten Millennium Development Goals: 1. Halbierung
der extremen Armut und des Hungers bis zum Jahr 2015: Halbierung des Anteils der
Menschen, deren Einkommen weniger als 1 US Dollar pro Tag beträgt und des
Anteils der Menschen, die Hunger leiden bis 2015 (Basisjahr 1990), 2.
Verwirklichung der allgemeinen Primarschulbildung: Ermöglichen einer
Primarschulbildung für alle Kinder dieser Welt bis zum Jahre 2015, 3. Förderung
der Gleichstellung der Geschlechter und der Stellung der Frau: Beseitigung des
Geschlechtergefälles in der Primar- und Sekundarschulbildung, wenn möglich bis
2005, und auf allen Bildungsebenen bis spätestens 2015, 4. Senkung der
Kindersterblichkeit: Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren
um zwei Drittel bis zum Jahr 2015 (Basisjahr 1990), 5. Verbesserung der
Gesundheit von Müttern: Senkung der Müttersterblichkeitsrate um drei Viertel
bis zum Jahr 2015 (Basisjahr 1990), 6. Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und
anderen Krankheiten: Eindämmung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren
Krankheiten bis 2015, 7. Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit: Integration
der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in einzelstaatliche Politiken und
Programme sowie die Umkehrung des Verlusts von Umweltressourcen; Halbierung des
Anteils der Menschen, die keinen Zugang zu hygienischem Trinkwasser haben bis
2015, 8. Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft.
8
Zur Reform der de europäischen
Agrarpolitik vgl. die Erklärungen "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen
Landwirtschaft in Europa" (29.11.02) und "Die Krise und ihre
Konsequenzen " (30.3.01) der COMECE.
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42,
rue Stévin, B – 1000 Brussels - Tel. + 32 (0)2 235 05 10 - Fax + 32 (0)2 230
33 34 – E-mail comece@comece.org – www.comece.org
Commission des Episcopats de la Communauté Européenne
Commission of the Bishops’ Conferences of the European Community
Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft